Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Zueignungsabsicht (§ 242 Abs. 1 StGB)
Definition: Zueignungsabsicht (§ 242 Abs. 1 StGB)
2. Dezember 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (8.303 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter „Zueignungsabsicht“ (§ 242 Abs. 1 StGB)?
Die Zueignungsabsicht setzt zumindest billigendes Inkaufnehmen (dolus eventualis) einer dauerhaften Enteignung und Absicht (dolus directus I) wenigstens vorübergehender Aneignung voraus.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geasoph
23.11.2021, 14:40:19
Nice Eselsbrücke!
GingerCharme
7.1.2022, 15:47:23
Fand ich auch - ist mir noch nie im Studium begegnet, habe viele in der mündlichen dran scheitern sehen (Nervosität führte zu Verwechslungen/Unsicherheiten). Also großes Lob für das Einpflegen solcher "Insider" und gerne mehr davon!
Magie99Capona
7.7.2024, 20:20:46
Habe als Eselsbrücke gelernt Volle Absicht-Vorübergehende Aneignung und Dolus Eventualis- Dauerhafte Enteignung (also VA und DE)
robse27
16.9.2024, 11:33:01
Moin zusammen, könnte man ggf. noch den Aspekt, sich dabei wie ein Eigentümer aufzuführen („se ut dominum gerere“), mit aufnehmen? Oder, wenn das nicht Teil der Definition selbst sein sollte, als zusätzlichen Hinweis? :) Vgl. Wessels/Hillenkamp/Schuhr BT 2, § 3 Rn. 148, S. 64 (46. Aufl. 2023) LG
Moritz
4.11.2025, 10:52:29
Meiner
Meinungnach, kannst du dir diese Formel sparen, weil es sich nicht um eine subsumtionsfähige Definition handelt, sondern um eine "inhaltsleere" Formel, mit der in der Fallbearbeitung nichts gewonnen ist. Es geht in der Fellbearbeitung ja um die Lösung eines konkreten Falls und nicht um die Darstellung abstrakten Wissens. In der Falllösung bringt sie dich also nicht weiter. Im besten Fall kostet sie dich wertvolle Zeit. Insofern würde ich empfehlen bei der
Zueignungsabsichtschlicht mit den Begriffen bzw. Komponenten
Enteignungsvorsatzund Aneigungsabsicht zu arbeiten.
Deno
15.10.2025, 03:50:43
Ich finde es verwirrend, wenn nur nach der
Zueignungsabsichtgefragt wird, aber die KI die Feinheiten des
Enteignungsvorsatzes und der
Aneignungsabsichterwartet. Zudem diese dann nachfolgend einzeln abgefragt werden.
