Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Klassiker im Strafrecht
Klassiker im Strafrecht: Hells Angels Rocker erschießt SEK-Beamten und bleibt straffrei: der Erlaubnistatbestandsirrtum„
Klassiker im Strafrecht: Hells Angels Rocker erschießt SEK-Beamten und bleibt straffrei: der Erlaubnistatbestandsirrtum„
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rocker R ("Hells Angels") hört des Nachts dumpfe Geräusche. Jemand versucht, die Haustür zu öffnen, obwohl R ihn auffordert, zu verschwinden. R erwartet einen Killer und schießt durch die geschlossene Tür. Er tötet dabei den SEK-Beamten P, der R festnehmen wollte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Der Strafrechtsklassiker, den jeder Jurastudierende wohl im ersten Semester kennenlernt: der „Hell-Angels-Fall“. Ein Mitglied des Motorradclubs Hells Angels erschoss einen Polizisten während einer Razzia in seinem Haus. Der Mann glaubte, dass die Eindringlinge rivalisierende Gangmitglieder seien, die ihn töten wollten und er sich somit in einer lebensbedrohlichen Situation befand. Er befand sich also in dem Glauben, es läge eine Notwehrlage vor. Auch der sofortige Einsatz einer tödlichen Waffe des Täters sei angesichts seiner Wahrnehmung unmittelbarer Gefahr gerechtfertigt gewesen. Der Rocker befand sich also in einem straffreien Erlaubnistatbestandsirrtum.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat R den Tatbestand des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) erfüllt?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. R handelte in Notwehr (§ 32 StGB). War sein Handeln gerechtfertigt?
Nein, das trifft nicht zu!
3. R handelte in rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB). War sein Handeln gerechtfertigt?
Nein!
4. R ging davon aus, er müsse sein Leben gegen einen Killer verteidigen. Unterlag R daher einem Erlaubnistatbestandsirrtum?
Genau, so ist das!
5. Lässt die Rechtsprechung beim Erlaubnistatbestandsirrtum den Vorsatz entfallen?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Hat sich R durch den Schuss durch die geschlossene Tür einer fahrlässigen Tötung (§§ 222, 16 Abs. 1 S. 2 StGB) strafbar gemacht?
Nein!
Fundstellen
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?
- Notwehrlage
- Angriff
- Gegenwärtigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Notwehrhandlung
- Erforderlichkeit
- Gebotenheit
- Subjektives Rechtfertigungselement ("Verteidigungswille")
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Eigentum verpflichtet 🏔️
25.6.2020, 01:26:51
Die Abkürzung ETI für den
Erlaubnistatbestandsirrtumkenne ich nicht. Überall ließt man eigentlich "ETBI".
Christian Leupold-Wendling
28.6.2020, 11:27:23
Hi, danke für die Anmerkung! Wir versuchen solche Art von Abkürzungen ohnehin zu vermeiden, um nicht den Eindruckt zu verstärken, dass Jura eine schwer zugängliche Geheimsprache ist. Wir haben das auch hier jetzt ausgeschrieben. Besten Gruß, - Christian
Blackiel
12.10.2024, 16:10:11
Mein Professor hat den Erlaubnistatbestandsirttum "ETBI" oder "ETI" als Erlaubnis
tatumstandsirttum "ETUI" bezeichnet mit dem Argument, dass der Täter nicht auf Tatbestandsebene irrt (Der Täter wusste, dass er den Tatbestand des Totschlages erfüllt), sondern irrige Umstände annimmt, die ihn rechtfertigen bzw. entschuldigen würden. Auch wenn diese Annahme mir schlüssig erscheint, muss man wohl akzeptieren, dass der geläufige Begriff wohl der Erlaubnistatbestandsirttum ist👀
lonin
13.5.2021, 13:25:20
Was ist das eigentlich für ein dummer Name? Nach der herrschenden orthodox-katholischen Auslegung ist dies ein Widerspruch in sich, nicht vertretbar und damit dumm.
lonin
13.5.2021, 13:25:56
Konstruktiver Verbesserungsvorschlag: „Fallen Angels“
Tigerwitsch
13.5.2021, 13:44:17
So heißt nunmal der Motorrad- und Rockerclub 😉 Der Name stammt ursprünglich aus einem Titel eines Howard-Hughes-Films, („Hell's Angels“) über Flugpioniere der Royal Flying Corps im Ersten Weltkrieg. Danach wurde im Zweiten Weltkrieg eine Bomberstaffel der US Army Air Force sowie wenigstens ein B-17F Flying Fortress Bomber benannt. Das hat der Club aufgegriffen.
yangbo
13.4.2023, 12:48:27
Hinsichtlich der Frage zur Position der Rechtsprechung heißt das im Ergebnis aber, dass der eingeschränkten Schuldtheorie gefolgt wird, der
Vorsatzdeswegen bestehen bleibt und man aber rechtsfolgeseitig über § 16 analog geht?
ehemalige:r Nutzer:in
7.5.2024, 12:00:14
Hi @[yangbo](208159) . So siehts aus. Wie ich das verstanden habe, will die Rspr. damit der berechtigten Kritik der entgegenkommen, dass man bei der eingeschränkten Schuldtheorie durch das Entfallen lassen des
Vorsatzes, einen eventuellen Teilnehmer privilegieren würde. Sprich: der Haupttäter handelt nach der eingeschränkten Theorie ohne
Vorsatzund ist deswegen straffrei. Gibt es nun einen Teilnehmer, würde dieser ebenfalls straffrei bleiben, weil es schon an einer „vorsätzlichen“ rechtswidrigen Haupttat fehlt. Also wird der Teilnehmer trotz eventuell begangenem Unrecht nicht belangt. Wendet man nun über die Ansicht der Rspr. § 16 I StGB analog an, entfällt die sog. „
Vorsatzschuld“ =
Vorsatz(+), aber Schuld (-). Damit bleibt der Haupttäter immer noch straffrei, aber der eventuelle Teilnehmer könnte durch das Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat des Haupttäters belangt werden. Ich hoffe, dass ich diesen komplizierten Zusammenhang verständlich aufarbeiten und helfen konnte. LG Benny :)
iudex non calculat!
21.10.2024, 15:51:25
Kam heute im 1. Stex in MV dran (unter anderem)
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 17:06:39
Hallo iudex non calculat!, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Florian
21.10.2024, 16:20:27
kam heute in Hamburg dran im 1. StE
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 17:06:44
Hallo Florian, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team