Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge in Form eines „erfolgsqualifizierten Versuchs“ („Gubener Verfolgungsjagd“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Asylbewerber A wird von 11 bewaffneten Neonazis N verfolgt, bedrängt und massiv bedroht. Um zu entkommen, springt er durch eine geschlossene Glastür. Dabei zieht er sich so tiefe Schnittwunden zu, dass er binnen kurzer Zeit verblutet.
Einordnung des Falls
Gubener Verfolgungsfall (kein atypischer Kausalverlauf - BGHSt 48, 34)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die 11 N haben den Tod des A kausal verursacht.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
2. A's Sprung durch die geschlossene Glastür ist ein völlig unvorhersehbarer, atypischer Kausalverlauf.
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Nein, das ist nicht der Fall!
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DeliktusMaximus
3.8.2022, 11:54:19
Damit hat sich meine vorherige Anmerkung schon erledigt.

Benny
8.5.2023, 21:15:15
Ich höre zum ersten Mal davon, dass es das Konstrukt „Versuchte Körperverletzung mit Todesfolge“ überhaupt gibt. Interessante Entscheidung!
Markus
18.7.2023, 11:09:39
Stichwort: erfolgsqualifizierter Versuch. Ein solcher liegt vor, wenn das Grunddelikt versucht ist und die „schwere Folge" (fahrlässig) herbeigeführt wird.
evanici
12.9.2023, 15:41:28
Bietet die Gestaltung des Falles hier überhaupt genügend Anhaltspunkte für die versuchte Körperverletzung?
Skinnynorris
2.12.2023, 14:44:04
Hallo, handelt es sich bei dem Original-Fall dann um einen sog. erfolgsqualifizierten Versuch, wonach der BGH die Täter bestraft hat?
Leo Lee
3.12.2023, 10:00:40
Hallo Skinnynorris, genauso ist es! Zunächst hat die untere Instanz (LG Cottbus) „nur“ wegen fahrlässiger Tötung (aufgrund Ablehnung der Mgl. eines erfolgsqualifizierten Versuchs) verurteilt. Auf die Revisionen des Nebenklägers hin (§ 401 I StPO) hat dann der BGH den erfolgsqualifizierten Versuch noch anerkannt! Die Entscheidung findest du hier https://research.wolterskluwer-online.de/document/8f844fed-6cf1-4c37-ba3d-d2ac712f956e?searchId=69533509 (amtlicher Leitsatz reicht aus!) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo