Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Unfallbedingter Schock der Nachbarin (Atypischer Kausalverlauf)
Unfallbedingter Schock der Nachbarin (Atypischer Kausalverlauf)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M fährt mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Spielstraße eines Wohngebiets. Er kann nicht rechtzeitig bremsen und fährt das Kind K an. N, die gerade aus dem Fenster guckt, muss alles mitansehen. Sie erleidet einen so schweren Schock, dass sie stirbt.
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Einordnung des Falls
Unfallbedingter Schock der Nachbarin (Atypischer Kausalverlauf)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M ist der Tod der N objektiv zuzurechnen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Veterator
5.6.2021, 16:30:32
Hallo! Was würde es am Ergebnis ändern, wenn eine emotionale Beziehung bestünde? Der Schutzzweck der Begrenzung liegt doch generell nicht in der Prävention eines Schocks Dritter, oder? Ansonsten würde die Strafbarkeit einer Handlung auf alle ggf. geschockten Verwandten erweitert. Hat der Gesetzgeber einen potentiellen Schock Dritter nicht eher bereits im Strafrahmen der "Haupttat", also hier der Körperverletzung am Kind abgedeckt? Vielen Dank! :-)
Real Thomas Fischer Fake 🐳
5.6.2021, 16:53:50
Hey 🙃 Da hast du schon Recht, der Antworttext trifft auch gar keine andere Aussage:
Atypischer Kausalverlaufund entfallen des Schutzweckszusammenhangs müssen nicht kumulativ vorliegen um eine Strafbarkeit auszuschließen, eines von beiden reicht. Wenn eine emotionale Beziehung bestünde, so läge kein
atypischer Kausalverlaufvor. Die Strafbarkeit würde allerdings trotzdem entfallen, da - wie du richtig erwähnt hast - der Schutz von unbeteiligten Dritten durch die Norm nicht bezweckt wird, also kein Schutzweckszusammenhang besteht. 🙃
Veterator
5.6.2021, 17:47:21
Ah, du hast natürlich Recht, hatte das falsch verstanden. Vielen Dank. :)
Real Thomas Fischer Fake 🐳
5.6.2021, 19:06:40
Gerne :)
julianr
7.4.2023, 20:30:59
Hallo ich habe dazu auch eine Frage. Wir hatten mal einen Übungsfall, indem die Katze von einem älteren Herren äußerlich durch einen Axthieb verändert wurde. Ihr fehlte daraufhin der Schwanz. Beim Anblick der entstellten Katze erleidete der alte Mann einen so schweren Schock, dass dieser starb. In der Lösung vom Prof wurde die obj. Zurechnung durch das direkte Verhältnis zwischen Katze-Alter Mann bejaht. Wurde mir vom Prof was falsches vermittelt oder muss man diese Konstellation immer ganz speziell auf den Einzelfall anwenden?