Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Frist - Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung
Frist - Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beklagter B hat entgegen § 276 Abs.1 S.1, Abs.2 ZPO nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will. Es ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn, das dem Klägervertreter am 08.10. und dem Beklagtenvertreter am 07.10. zugeht. B legt Einspruch ein. Dieser geht dem Gericht am 22.10. zu.
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Einordnung des Falls
Frist - Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Einspruch statthaft, obwohl noch keine mündliche Verhandlung angesetzt war (§ 338 ZPO)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da dem Beklagtenvertreter das Versäumnisurteil bereits am Donnerstag, 07.10. zugegangen ist, wurde mit Eingang der Einspruchsschrift bei Gericht 15 Tage später (Freitag, 22.10.) die Einspruchsfrist nicht gewahrt (§ 339 ZPO).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
vaniii
3.12.2022, 22:49:50
Wäre das VU nicht im schriftlichen Verfahren ergangen dann wäre nach 317 ZPO aber nur einen Zustellung an den Unterliegenden erfolgt oder?
Lukas_Mengestu
5.12.2022, 13:28:10
Exakt, vaniii! Insoweit musst Du Dir beim Versäumnisurteil immer vergegenwärtigen, ob es im schriftlichen Vorverfahren oder im Termin zur mündlichen Verhandlung ergangen ist :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team