Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fahrradhändler F erwirbt Fahrräder für sein Verkaufsgeschäft von Lieferant L. Dabei vereinbaren sie, dass L die Fahrräder unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgrund des vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehalts werden grundsätzlich alle Forderungen, aus dem künftigen Weiterverkauf der Fahrräder im Voraus von F an L abgetreten (§ 398 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die künftigen Weiterverkäufe des F bei Abschluss der Abtretungsvereinbarung noch nicht feststehen, ist die Vorausabtretung an L wegen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz unwirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
LS2024
6.6.2024, 16:22:36
Die Einzugsermächtigung ist von der
Einziehungsermächtigungabzugrenzen BeckOGK/Lieder, 1.1.2024, BGB § 398 Rn. 291. Hier liegt eine Einziehungs- keine Einzugsermächtigung vor.