Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fahrradhändler F erwirbt Fahrräder für sein Verkaufsgeschäft von Lieferant L. Dabei vereinbaren sie, dass L die Fahrräder unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert.
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Einordnung des Falls
Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgrund des vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehalts werden grundsätzlich alle Forderungen aus dem künftigen Weiterverkauf der Fahrräder im Voraus von F an L abgetreten (§ 398 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die künftigen Weiterverkäufe des F bei Abschluss der Abtretungsvereinbarung noch nicht feststehen, ist die Vorausabtretung an L wegen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz unwirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
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