Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Gläubiger- / Schuldnerwechsel

Verleitung zum Vertragsbruch - dingliche Teilverzichtsklausel

Verleitung zum Vertragsbruch - dingliche Teilverzichtsklausel

5. November 2024

4,8(4.585 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Designerin D nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass D der B zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf der Kleidung abtritt und vereinbaren eine „dingliche Freigabeklausel“. Die Stoffe liefert Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Verleitung zum Vertragsbruch - dingliche Teilverzichtsklausel

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ist eine uneingeschränkte Globalzession bei Kollision mit einem branchenüblichen verlängerten Eigentumsvorbehalt wirksam?

Nein, das trifft nicht zu!

Bei der Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt ist zwar grundsätzlich nach dem Prioritätsgrundsatz nur die zeitlich frühere Abtretung wirksam und die spätere gegenstandslos. Allerdings ist nach hM eine uneingeschränkte Globalzession sittenwidrig (§ 138 Abs.1 BGB). Denn dadurch wird der Zedent gegenüber dem Lieferanten, der ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert, zum Vertragsbruch verleitet, weil er faktisch gezwungen ist, seinen Lieferanten darüber zu täuschen, dass die zukünftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware abtretbar sind, obwohl er über diese bereits verfügt hat (Vertragsbruchtheorie).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Globalzession von D an B ist sittenwidrig (§ 138 Abs.1 BGB).

Nein!

Sofern die Globalzession im Sicherungsvertrag durch dingliche Freigabeklauseln eingeschränkt ist, ist sie nicht wegen Verleitung zum Vertragsbruch sittenwidrig. In dinglichen Verzichtsklauseln („im Kollisionsfall verzichtet die Bank auf solche Forderungen“) wird bestimmt, dass Forderungen aus dem Lieferantenkredit - oder solche die regelmäßig vom verlängerten Eigentumsvorbehalt erfasst sind - ausdrücklich antizipiert nicht abgetreten werden. Dadurch ist der Eigentumsvorbehalt vorrangig und die Globalzession bleibt an sich wirksam. D und B haben eine dingliche Freigabeklausel vereinbart, sodass die Globalzession nicht wegen Verleitung zum Vertragsbruch sittenwidrig ist. Soweit D die verarbeiteten Stoffe verkauft, sind die entsprechenden Kaufpreisforderungen von der Globalzession ausgenommen und stehen L zu.
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AS

as.mzkw

17.9.2024, 10:43:53

Welchen wirtschaftlichen Wert hat die Globalzession der Bank denn dann noch?

Falsus Prokuristor

Falsus Prokuristor

17.9.2024, 11:39:55

Sobald der Lieferant bezahlt wurde, die Ware aber noch auf Lager liegt und noch nicht (dinglich) weiterveräußert wurde, ist die D

Eigentümer

in. Die Ware ist dann von der Globalzession der Bank erfasst und dient ihr als Sicherheit für ihre Forderungen gegen die D.

LELEE

Leo Lee

21.9.2024, 08:15:59

Hallo as.mzkw, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Wie Falsus Prokuristor bereits völlig zurecht angemerkt hat, würden die aufgrund dieser globalen Zession automatisch durch das Recht der Bank erfasst, weshalb ein wirtschaftlicher Wert in dieser Hinsicht besteht. Es liegt insofern immer auch ein antizipiertes BMV vor. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Kieninger § 398 Rn. 140 sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.