Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB
Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB
19. Juli 2025
7 Kommentare
4,6 ★ (14.403 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V bittet seinen Sohn T ausdrücklich und ernsthaft, ihn umzubringen. T folgt der Entscheidung des V, die dieser mit freiem Willen getätigt hat. Jedoch war nicht der Wunsch des V für T tatsächlich handlungsleitend, sondern T wollte frühzeitig erben.
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