Tötung auf Verlangen, § 216 StGB: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Tötung auf Verlangen, § 216 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt
Aufforderung zum Suizid
T fordert seinen Erbonkel O auf, sich selbst (O) das Leben zu nehmen. O kommt dieser Aufforderung wenige Tage später nach und begeht mit einem Schuss in den Kopf im Wald einsam und verlassen Suizid.

Täterbezogenes Merkmal des ausdrücklichen und ernstlichen Tötungsverlangens (§§ 216, 28 StGB)
Beschränkung des Tötungsverlangens auf eine bestimmte Tötungsart (§ 216 StGB)

Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB

Anstiftung zur eigenen Tötung
A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die dieser mit freiem Willen getätigt hat, und gibt einen gezielten Schuss auf A ab. Durch Zufall überlebt der A.

Ausdrückliches und ernstliches Verlangen bei suizidalem Minderjährigen (§ 216 Abs. 1 StGB)
Willensmängel beim Verlangen zur Tötung (§ 216 Abs. 1 StGB)

Ernstlichkeit des Tötungsverlangens – scherzhafte Äußerung

Zurücknahme des Tötungsverlangens
Am Gründonnerstag bittet O seinen Freund T eindringlich, ihn am Ostermontag mit einem Pistolenschuss ins Herz zu töten. Karfreitag teilt O dem T mit, er nehme diesen Wunsch zurück. Dennoch erschießt T ihn am Ostermontag.

Beiläufig geäußerter Todeswunsch – ausdrückliches und ernstliches Verlangen (§ 216 Abs. 1 StGB)
Tötung auf Verlangen – ausdrückliches und ernstliches Verlangen (§ 216 StGB)
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