Tötung auf Verlangen, § 216 StGB: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Tötung auf Verlangen, § 216 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt
Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aufforderung zum Suizid
T fordert seinen Erbonkel O auf, sich selbst (O) das Leben zu nehmen. O kommt dieser Aufforderung wenige Tage später nach und begeht mit einem Schuss in den Kopf im Wald einsam und verlassen Suizid.

Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Täterbezogenes Merkmal des ausdrücklichen und ernstlichen Tötungsverlangens (§§ 216, 28 StGB)
Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Beschränkung des Tötungsverlangens auf eine bestimmte Tötungsart (§ 216 StGB)

Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB

Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Anstiftung zur eigenen Tötung

Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Ausdrückliches und ernstliches Verlangen bei suizidalem Minderjährigen (§ 216 Abs. 1 StGB)
Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Willensmängel beim Verlangen zur Tötung (§ 216 Abs. 1 StGB)

Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Ernstlichkeit des Tötungsverlangens – scherzhafte Äußerung

Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Zurücknahme des Tötungsverlangens
Am Gründonnerstag bittet O seinen Freund T eindringlich, ihn am Ostermontag mit einem Pistolenschuss ins Herz zu töten. Karfreitag teilt O dem T mit, er nehme diesen Wunsch zurück. Dennoch erschießt T ihn am Ostermontag.

Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Beiläufig geäußerter Todeswunsch – ausdrückliches und ernstliches Verlangen (§ 216 Abs. 1 StGB)
Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen – ausdrückliches und ernstliches Verlangen (§ 216 StGB)
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