Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
§ 28 StGB bei § 216 StGB
§ 28 StGB bei § 216 StGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die A mit freiem Willen getätigt hat, und erschießt A mit einem gezielten Schuss. Die Pistole hat der B dem T besorgt. Er wusste um die Tötung des A, jedoch war ihm das Tötungsverlangen des A völlig egal.
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Einordnung des Falls
§ 28 StGB bei § 216 StGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den A erschossen hat, hat sich T wegen Tötung auf Verlangen (§ 216 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Tötungsverlangen ist nach h.M. in der Literatur ein täterbezogenes Merkmal (§ 28 Abs. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Das Tötungsverlangen ist nach der Rechtsprechung ein täterbezogenes Merkmal (§ 28 Abs. 1 StGB).
Ja!
4. B hat sich nach der Rechtsprechung der Beihilfe zur Tötung auf Verlangen (§§ 216 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jenn_
22.8.2022, 14:59:21
Wie wäre B denn zu bestrafen, wenn er nicht das Tötungsverlangen des A kannte, sondern einfach nur wusste, dass T den A töten will? Lg :)
Lukas_Mengestu
28.9.2022, 18:44:58
Hallo Jenn_, da der Versuch der Beihilfe straflos ist, kommt in dem von Dir gebildeten Beispiel nach der Rechtsprechung ebenfalls nur eine Beihilfe zur Tötung auf Verlangen in Betracht. Der
Vorsatzzur Förderung eines Totschlags umfasst insoweit auch den
Vorsatzeine Tötung auf Verlangen zu fördern. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
David
17.4.2023, 17:51:39
Und wie sieht es bzgl. Der Literaturmeinung aus? Hätte man dann §§ 212, 27 I StGB?
juravulpes
21.3.2024, 09:47:42
Sicher, dass hier doppelt gemildert wird? Es läuft nicht nur dem Sinn und Zweck des 28 Abs. 1 StGB zuwider, sondern widerspricht auch jedem Gerechtigkeitsgefühl, wenn der Teilnehmer in den Genuss einer Strafmilderung kommt, weil ihm ein privilegierendes Merkmal fehlt.
Timurso
21.3.2024, 10:09:46
Einfach der Literatur folgen, dann muss man sich diese Fragen, die aus dem Quatsch der Rechtsprechung folgen, nicht stellen :P Ne aber etwas ernsthafter, sonst verbiegt sich die Rechtsprechung ja auch wie sie will (bspw. bei gekreuzten Mordmerkmalen), von daher kann ich mir sehr gut vorstellen, dass auch hier § 28 nicht angewendet würde.
Timurso
21.3.2024, 10:24:39
Ein BGH-Urteil zu dieser Konstellation wäre mir aber nicht bekannt.
juravulpes
21.3.2024, 10:28:49
Im zweiten Examen ist leider selten ein guter Rat, der Literatur zu folgen. Allerdings scheint es ja nur noch eine Frage der Zeit, bis der BGH seine ganz persönliche Vorstellung vom Verhältnis zwischen Mord und Totschlag aufgibt.
Timurso
21.3.2024, 16:05:27
Bei mir wurde im Ref gesagt, dass man in dieser Frage (Verhältnis Mord/Totschlag) ohne große Probleme der Literatur folgen kann. Hängt aber wahrscheinlich auch vom Bundesland ab.
Amelie7
12.11.2024, 20:26:35
Wird hier nach der Rechtsprechung denn tatsächlich nach 49 gemildert?