Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
§ 28 StGB bei § 216 StGB
§ 28 StGB bei § 216 StGB
30. August 2025
18 Kommentare
4,6 ★ (20.539 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die A mit freiem Willen getätigt hat, und erschießt A mit einem gezielten Schuss. Die Pistole hat der B dem T besorgt. Er wusste um die Tötung des A, jedoch war ihm das Tötungsverlangen des A völlig egal.
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