Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Beschränkungen und Abweichungen
Beschränkungen und Abweichungen
17. August 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (9.075 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O bittet den T eindringlich, sie durch Giftbeibringung sanft zu töten. T folgt der Bitte, die O mit freiem Willen getätigt hat. Allerdings vergiftet T die O nicht wie gewünscht, sondern erdrosselt sie qualvoll.
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