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§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beschädigen von Fahrzeugen – mit konkreter Gefährdung
Sachverhalt
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In einer Straßenkurve entleert T einen Eimer Altöl. Deswegen verliert der vorschriftsmäßig fahrende O die Bodenhaftung und entgeht einer Kollision mit einer Hauswand nur durch Zufall.