Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beschädigen von Fahrzeugen – mit konkreter Gefährdung
§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beschädigen von Fahrzeugen – mit konkreter Gefährdung
21. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (27.721 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T befüllt den Scheibenwischwassertank des Pkw der O mit schwarzer Farbe. Als O beim Durchfahren einer Kurve den Scheibenwischer betätigt, nimmt ihr die Farbe die Sicht. Trotz eingeleiteter Notbremsung fährt O auf den Gehweg und erfasst Passant P1 tödlich. Passantin P2 rettet sich mit einem Hechtsprung. T wollte sich in erster Linie mit O einen Spaß erlauben. Die Möglichkeit eines schweren Unfalls hat er hingenommen.
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