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Wegerecht kraft Gewohnheitsrechts – Genügt jahrzehntelange Duldung?
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Wegerecht kraft Gewohnheitsrechts – Genügt jahrzehntelange Duldung?
30. März 2026
14 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem ein Reihenhaus steht. Vorne ist es an eine öffentliche Straße angebunden. Hinter dem Haus steht eine baurechtlich nicht genehmigte (und nicht genehmigungsfähige) Garage, die nur über einen seit Jahrzehnten genutzten Weg über das Grundstück des B erreichbar ist. Zudem nutzt K den Weg, um seine Mülltonnen - die nicht durch den Hausflur passen - zur Straße zu bringen. Im Grundbuch ist kein Wegerecht zugunsten des K eingetragen. B sperrt den Weg mit einem Tor.
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