Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
Zession – Abtretung einer nicht existenten Forderung II
Zession – Abtretung einer nicht existenten Forderung II
19. Mai 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (7.938 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z schuldet R Geld. Um diese Schuld zu erfüllen, tritt Zedent Z eine Forderung i.H.v. €1000, die er gegen den Schuldner S hat, an die Zessionarin R ab. S zahlt an R. Es stellt sich heraus, dass die Schuld zwischen S und Z nie i.H.v. €1000 existiert hat, sondern nur €800. S will das zu viel Gezahlte wieder.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zession – Abtretung einer nicht existenten Forderung II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vorliegend könnte ein Leistung des Schuldners S an Zessionar R vorliegen (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der herrschenden Meinung liegt eine Leistung des Schuldners an den Zedenten vor.
Genau, so ist das!
3. Die Lösung der Rechtsprechung entspricht auch Wertungsüberlegungen.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
8.9.2023, 22:17:07
Ich glaube, am Ende müsste es heißen, dass S das
Geldalso nur von Z im Wege der
Leistungskondiktionzurückfordern kann (steht auf einer der letzten Folien in der Subsumtion), oder? Da hier ja zwei
Schuldner "im Spiel" sind, würde ich ja hinsichtlich S darauf abstellen, dass er auch Zessus ist und somit auch sprachlich vom
Zedenten als zweitem
Schuldner im Verhältnis zu R gut abgegrenzt werden könnte...
HanDerenoglu
8.12.2024, 15:42:34
Ich verstehe nicht ganz - geht die hM nun von einer
Leistungskondiktionnur in den Fällen aus, wo die Abtretung aufgrund einer vermeintlichen Forderung stattfindet? Das heißt, erfolgt eine Abtretung bzgl. einer wirksamen Forderung, dann greift die
Leistungskondiktionzwischen dem
Schuldner und dem
Zessionar?
benjaminmeister
12.1.2025, 19:20:20
@[HanDerenoglu](278097) schau dir mal die erste Aufgabe in diesem Level an: Dort werden mit der (wohl?) hM
Leistungskondiktionen nur in der jeweiligen Leistungsbeziehung bejaht:
Schuldner leistet (obwohl er direkt an den
Zessionarzahlt) an den
Zedenten und der
Zedentan den
Zessionar(nicht aber der
Schuldner an den
Zessionar). Bei der Abtretung der nicht existierenden Forderung gilt, so wie ich es verstanden habe, das ebenso. Nach aA leistet der
Schuldner direkt an den
Zessionar.

Kathi
12.4.2025, 12:37:43