Stille Sicherungszession
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Architekt A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass A der B zur Sicherheit die Kaufpreisforderung aus dem geplanten Verkauf seines Hauses abtritt. Damit die Zession potentiellen Käufern nicht offengelegt werden muss, berechtigt B den A, die Kaufpreisforderung weiterhin im eigenen Namen einzuziehen.
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Einordnung des Falls
Stille Sicherungszession
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtretung der Kaufpreisforderung ist nur wirksam, wenn A dem Käufer die Zession mitteilt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die stille Zession entspricht dem Interesse des Zedenten.
Ja, in der Tat!
3. Kann A bei Verkauf des Hauses die Kaufpreisforderung gegen den Käufer selbst einziehen?
Ja!
4. Kann B vom Käufer Zahlung des Kaufpreises an sich verlangen, wenn dieser den Kaufpreis bereits zuvor an A gezahlt hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
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