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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Chris ist Angestellter im Unternehmen U. Nach seinem Arbeitsvertrag beginnt seine Arbeitszeit jeden Werktag um 8:00 Uhr. Chris aber schläft für sein Leben gern. Er kommt fast täglich zu spät. Die Erledigung seiner Arbeit leidet darunter nicht.

Einordnung des Falls

Abgrenzung Compliance-Arbeitsrecht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die notorischen Verspätungen von Chris bergen ein Compliance-Risiko für U.

Nein, das ist nicht der Fall!

Als Compliance-Risiken werden wesentliche Regelverstöße angesehen, bei denen (1) Gefahren für Leib und Leben von Menschen auftreten können, (2) das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Nachteile hinnehmen muss, (3) das Unternehmen einen Reputationsschaden in der Öffentlichkeit erleiden kann, oder (4) Organe, Mitarbeiter oder dem Unternehmen verbundene Dritte nicht nur in geringfügigem Umfang strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sein können. Die Überwachung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen von Arbeitnehmern gehört dann zur Compliance, wenn dies für die Aufrechterhaltung wichtiger Interessen des Unternehmens maßgeblich ist.Die Einhaltung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen, die Chris zum Erscheinen am Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit verpflichten, birgt hier kein Compliance-Risiko.

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