Versetzen in hilflose Lage 2
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O wohnen in einer WG. T lockt seinen Kumpel O, unter dem Vorwand ihm seine neue Bohrmaschine zu zeigen, in den Keller. Dort schließt er den O ohne Lebensmittel und Getränke ein und fährt anschließend in seinen 14-tägigen Sommerurlaub.
Einordnung des Falls
Versetzen in hilflose Lage 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen anderen Menschen in eine hilflose Lage versetzt und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, verwirklicht den objektiven Straftatbestand der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. T hat den O "in eine hilflose Lage versetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja!
3. T hat O "durch" das Versetzen in eine hilflose Lage der "Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung ausgesetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs kostenlos testen
InDubioProsecco
2.6.2023, 16:55:28
Was ist hier genau das Rechtsproblem? Geht es ähnlich wie bei § 315c StGB darum, wie konkret die Gefahr sein muss?
![Constanze](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__nokujpmeynwzwbxwimiti.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Constanze
6.6.2023, 08:02:14
Hallo, Ich glaube, im vorliegend Fall ergibt sich die konkrete Gefahr daraus, dass T 14 Tage in den Urlaub fährt und es wie in der Definition dann gefordert nur noch von einem Zufall abhängig ist, ob der O von jemanden gefunden wird, wenn dieser z.B. um Hilfe schreit. Ähnlich wie bei § 315c StGB die Forderung nach dem „Beinahe Unfall“. Aber ich bin mir da nicht 100% sicher. Tut mir leid…