
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung nach § 221 StGB – subjektiver Tatbestand
T bemerkt, dass sein zweijähriger Sohn O seit dem 14.12.2019 kränklich und appetitlos ist und fortwährend an Gewicht verliert. Am 19./20.12.2019 versucht O noch erfolglos, die ihm von T angebotene Trinkflasche zu halten. Am 21.12.2019 versucht er dies nicht mehr. Da T seinen weit entfernt wohnenden Freund besuchen möchte, aber keine Betreuung für O findet, lässt er O vom 22. bis 24.12. in der Wohnung allein. Dass sich Os geschwächter Zustand verschlimmern würde, ist T bewusst.

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung, Zweistufigkeit fehlt
T und O segeln gemeinsam auf dem Bodensee. O kann nicht schwimmen. T stößt den O über Bord und dieser droht zu ertrinken, da er sich selbst nicht auf das Boot retten kann. T steht am Rand des Bootes und lacht den O aus.

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Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage 2
Bergführer T lässt den verunglückten und bewegungsunfähigen Wanderer O aus seiner Wandergruppe in unwegsamen Gelände zurück, da die Frau des T ihm sein Lieblingsessen für den Abend versprochen hat und T auf keinen Fall zu spät kommen möchte.