Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Plötzlich nicht mehr schutzbereit – Abgrenzung Nr. 1 und Nr. 2
O ist bettlägerig und liegt bei Ärztin T stationär mit Lungenentzündung in der Praxis. O benötigt alle paar Stunden ein überlebensnotwendiges Medikament. O gerät in akute Atemnot und drückt den Alarmknopf. T spritzt ihm das Medikament. Als O später erneut den Knopf drückt, verlässt T den O ohne Behandlung, obwohl sie weiß, dass O das Medikament benötigt.