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Gerichtliche Entscheidung als Beschwerdegegenstand
Sachverhalt
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Tauglicher Beschwerdegegenstand: Gesetzlicher Akt
Das IfSG in der Fassung von April 2021 sah als Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen vor, sofern ein bestimmter Inzidenzwert an Coronainfektionen überschritten ist.