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Prozessfähigkeit bei Einsichtsfähigkeit 1
Die 16-jährige C denkt viel über ihren Glauben nach und ist aktiv in mehreren Glaubenskursen. Sie sieht sich durch eine Maßnahme ihrer Schule in ihrer Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) verletzt und will Verfassungsbeschwerde erheben. C's Eltern wollen C nicht vertreten.
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Akt der Exekutive
A, B und C kleben sich aus Protest gegen die aus ihrer Sicht unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen auf die Straße. Neben sich legen sie Plakate auf denen sie die Einhaltung der Pariser Klimaziele fordern. Die gerufene Polizei erteilt ihnen einen Platzverweis.
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Prozessfähigkeit: Fortsetzung
Die fünfjährige B möchte unter Berufung auf eine Verletzung ihrer Meinungs- und Glaubensfreiheit Verfassungsbeschwerde erheben. Ihre Eltern unterstützen sie in ihrem Vorhaben und vertreten sie bei der Erhebung der Verfassungsbeschwerde.
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Akt der Europäischen Union
Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße kanzerogene Inhaltsstoffe enthalten. Die neu erlassene EU Verordnung 298/2025 untersagt Produktion und Vertrieb von Räucherstäbchen unter Verweis auf die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefahren. Auf Grundlage der Verordnung wird der B-AG durch die zuständige Behörde die Produktion untersagt. Der hiergegen beschrittene Rechtsweg bleibt letztinstanzlich erfolglos. Die B-AG sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Akt der Legislative - Unterlassen
Das Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes, das auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens verabschiedet wurde, bestimmt, wie viel CO₂ in Deutschland bis 2030 ausgestoßen werden darf, jedoch nicht darüber hinaus. Die Beschwerdeführer halten die Klimaschutzmaßnahmen für unzureichend.
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Beschwerdefähigkeit juristischer Personen mit Sitz im EU-Ausland
Die in Frankreich ansässige B-SNC (OHG des französischen Rechts) stellt Maschinen in Bochum her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der B-SNC in Bochum ein. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Beschwerdefähigkeit juristischer Personen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland
Der Internetriese Ruuble Inc., ein Konzern nach US-Recht mit Verwaltungssitz in den USA. R bietet seine Dienste auch in Deutschland an. Da Rs Geschäftsmodell in Deutschland erlaubnispflichtig ist, verlangt die zuständige Behörde von R die Vorlage einer Erlaubnis. R sieht darin einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
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Beschwerdefähigkeit von privatrechtlichen Personengesellschaften (Art. 19 Abs. 3 GG)
Die in München ansässige B-OHG betreibt ein lukratives Import-Export-Geschäft. Die zuständige Steuerbehörde stellt massive Unregelmäßigkeiten fest und schließt kurzerhand den Betrieb der B-OHG. Die B-OHG sieht dadurch ihre Berufsfreiheit verletzt.
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Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)
Die X-GmbH stellt Maschinen her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der X-GmbH. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Akt der Europäischen Union
Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße kanzerogene Inhaltsstoffe enthalten. Die neu erlassene EU Verordnung 298/2025 untersagt Produktion und Vertrieb von Räucherstäbchen unter Verweis auf die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefahren. Auf Grundlage der Verordnung wird der B-AG durch die zuständige Behörde die Produktion untersagt. Der hiergegen beschrittene Rechtsweg bleibt letztinstanzlich erfolglos. Die B-AG sieht sich in ihrer Berufsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.