
Öffentliches Recht > Verfassungsprozess-Recht
Anforderungen an Möglichkeitstheorie
R ist „Freizeitreiter“. Eine neue landesgesetzliche Regelung sieht vor, dass Reiten im Wald nur noch auf wenigen gekennzeichneten Reitwegen zulässig sein soll. R erhebt gestützt auf eine Verletzung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) Verfassungsbeschwerde.

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Beschwerdefähigkeit juristischer Personen mit Sitz im EU-Ausland
Die in Frankreich ansässige B-SNC (OHG des französischen Rechts) stellt Maschinen in Bochum her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der B-SNC in Bochum ein. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Beschwerdefähigkeit von privatrechtlichen Personengesellschaften (Art. 19 Abs. 3 GG)
Die in München ansässige B-OHG betreibt ein lukratives Import-Export-Geschäft. Die zuständige Steuerbehörde stellt massive Unregelmäßigkeiten fest und schließt kurzerhand den Betrieb der B-OHG. Die B-OHG sieht dadurch ihre Berufsfreiheit verletzt.

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Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)
Die X-GmbH stellt Maschinen her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der X-GmbH. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

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Akt der Europäischen Union
Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße kanzerogene Inhaltsstoffe enthalten. Die neu erlassene EU Verordnung 298/2025 untersagt Produktion und Vertrieb von Räucherstäbchen unter Verweis auf die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefahren. Auf Grundlage der Verordnung wird der B-AG durch die zuständige Behörde die Produktion untersagt. Der hiergegen beschrittene Rechtsweg bleibt letztinstanzlich erfolglos. Die B-AG sieht sich in ihrer Berufsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Beschwerdefähigkeit politischer Parteien
Die Partei P verbreitet im Bundestagswahlkampf Pamphlete, welche Politiker anderer Parteien als zu zertretendes Ungeziefer abbilden. P wird letztinstanzlich zur Unterlassung der Verbreitung verurteilt. Hierdurch sieht sich P in ihrer Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) verletzt und beschließt, Verfassungsbeschwerde zu erheben.