
Öffentliches Recht > Verfassungsprozess-Recht
Prozessfähigkeit: Fortsetzung
Die fünfjährige B möchte unter Berufung auf eine Verletzung ihrer Meinungs- und Glaubensfreiheit Verfassungsbeschwerde erheben. Ihre Eltern unterstützen sie in ihrem Vorhaben und vertreten sie bei der Erhebung der Verfassungsbeschwerde.
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Beschwerdefähigkeit von locker zusammenhängenden Personengemeinschaften (z.B. Bürgerinitiativen)
Die schon länger bestehende Bürgerinitiative B will den Bau einer neuen Flughafenlandebahn verhindern. Der Vorsitzende der B lässt Flyer erstellen, die zum gewaltsamen Protest aufrufen. Die Polizei beschlagnahmt die Flyer vor ihrer Verteilung.

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Mehrere Akte öffentlicher Gewalt (objektive Beschwerdehäufung)
Student S versammelt sich mit Gleichgesinnten vor dem Rathaus der Stadt F, um gegen die im Rahmen der Corona-Pandemie bestehenden Versammlungsverbote zu demonstrieren. Unter Verweis auf das gegebene Infektionsrisiko löst die Polizei die Versammlung auf. Die von S dagegen erhobene Klage bleibt vor den Verwaltungsgerichten letztinstanzlich erfolglos. S sieht sich dadurch in seiner Versammlungsfreiheit beeinträchtigt und beschließt, gegen das letztinstanzliche Urteil Verfassungsbeschwerde zu erheben.