Zivilrecht

Deliktsrecht

§§ 830, 840 BGB

Gewerbepark III (keine gemeinschaftliche Haftung bei Verursachung durch eine Person)

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Gewerbepark III (keine gemeinschaftliche Haftung bei Verursachung durch eine Person)

5. April 2026

21 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A, B, C und weitere Personen demonstrieren gegen die Errichtung eines Gewerbeparks. A ist die Versammlungsleiterin. Im Laufe der Demonstrationen ruft A zur Blockade der Baustelle auf. Dadurch kann Bauunternehmer H nicht mehr seine gemieteten Baumaschinen nutzen. Unklar bleibt, ob B und C sich an der Blockade beteiligten.

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