Zivilrecht

Deliktsrecht

§§ 830, 840 BGB

Gewerbepark III (keine gemeinschaftliche Haftung bei Verursachung durch eine Person)

Gewerbepark III (keine gemeinschaftliche Haftung bei Verursachung durch eine Person)

3. September 2025

19 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A, B, C und weitere Personen demonstrieren gegen die Errichtung eines Gewerbeparks. A ist die Versammlungsleiterin. Im Laufe der Demonstrationen ruft A zur Blockade der Baustelle auf. Dadurch kann Bauunternehmer H nicht mehr seine gemieteten Baumaschinen nutzen. Unklar bleibt, ob B und C sich an der Blockade beteiligten.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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