Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Anfechtung der Willenserklärung

Anfechtung der Willenserklärung – arglistige Täuschung bei Verschweigen des biologischen Geschlechts

Anfechtung der Willenserklärung – arglistige Täuschung bei Verschweigen des biologischen Geschlechts

15. September 2025

47 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Frauenärztin A sucht eine Arzthelferin für ihre Praxis. Die transgeschlechtliche T, deren Geschlechtsangleichung noch nicht abgeschlossen ist, bewirbt sich. A macht deutlich, dass sie wegen ihrer Patientinnen für die gesuchte Stelle nur Frauen einstellt. T verschweigt ihr biologisches Geschlecht.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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