Omnimodo facturus
Diesen Fall lösen 85,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist fest entschlossen, seine Exfrau E zu erschießen. Als er das seinem Bruder B erzählt, ist B stolz auf ihn und teilt T mit, er solle diesen Plan unbedingt realisieren, um endlich Ruhe zu haben. Zwei Tage später erschießt T die E in der gemeinsamen Wohnung.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B könnte sich wegen Anstiftung zum Totschlag (§§ 212 Abs. 1, 26 StGB) strafbar gemacht haben. Eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat liegt vor.
Ja!
2. B hat T zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat „bestimmt“ (§ 26 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs kostenlos testen
omnimodo facturus
16.1.2022, 11:03:03
Sehr wichtiger Fall!!
![Maximilian](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ek55y4q44zlzrmm5wnbyikgws.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Maximilian
2.1.2023, 14:41:56
Schön wäre noch der Hinweis, dass sich B nach § 138 I Nr. 5 StGB strafbar gemacht hat.
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
2.1.2023, 16:48:41
Hallo Maximilian, vielen Dank für den Hinweis. Sofern B hier selbst wegen Beihilfe zum Totschlag strafbar wäre, scheidet eine Strafbarkeit nach § 138 StGB aus. Aus dem Grundsatz der Straflosigkeit der Selbstbegünstigung folgt, dass der an der Katalogtat oder ihrer Vorbereitung und Planung Beteiligte nicht gleichzeitig Täter des § 138 sein kann (MüKoStGB/Hohmann, 4. Aufl. 2021, StGB § 138 Rn. 23). Lehnt man hier indes eine (psychische) Beihilfe ab, so wäre in der Tat noch an § 138 Abs. 1 Nr. 5 zu denken. Wir haben das in einen Vertiefungshinweis mit aufgenommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
circeofaeaea
8.2.2024, 11:01:06
Kommt hier nicht auch eine
versuchte Anstiftungin Frage? :)
Hannah17
9.4.2024, 18:15:33
Meiner Ansicht nach nicht. Eine
versuchte Anstiftungim Fall der Figur des
omnimodo facturuskommt in Betracht, wenn der Beteiligte nicht weiß, dass der Haupttäter schon entschlossen ist. In dem vorliegenden Fall war T fest entschlossen seine Ehefrau T zu töten. Mit der Sachverhaltsangabe „Als er das…“ würde ich das so sehen, dass er ihm vom konkreten Vorhaben erzählt. Der Bruder war also nicht in Unkenntnis über die Entschlossenheit des T. Eine
versuchte Anstiftungwürde also ausscheiden. In Betracht kommen könnte eine psychische Beihilfe durch das Bestärken gem. §27 StGB.