Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Suizid als Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB – Mobbing

Suizid als Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB – Mobbing

26. August 2025

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Klassisches Klausurproblem

A ist bei B angestellt. B versucht erfolglos, A zu kündigen. In der Folgezeit fühlt sich A zunehmend durch möglicherweise schikanierende, aber legale Maßnahmen der B „gemobbt“. Daraufhin begeht A Suizid.

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