Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Suizid als Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB – Mobbing

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Suizid als Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB – Mobbing

9. Mai 2026

28 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Content Note: Suizid.
A ist bei B angestellt. B versucht erfolglos, A zu kündigen. In der Folgezeit fühlt sich A zunehmend durch möglicherweise schikanierende, aber legale Maßnahmen der B „gemobbt“. Daraufhin begeht A Suizid.

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