Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Zündel-Fall (beschränkt schuldfähig und keine Aufsichtspflichtverletzung)

Zündel-Fall (beschränkt schuldfähig und keine Aufsichtspflichtverletzung)

30. August 2025

7 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der zwölfjährige S sortiert mit seinen Eltern E alte Kisten für einen Flohmarktbesuch. Dabei findet er von E unbemerkt ein Feuerzeug und steckt es ein. Am nächsten Tag zündelt S damit in der Scheune des Nachbarn N. Dabei entzündet sich das Heu und die Scheune brennt ab.

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