Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Nierenspenden-Fall (Ärztlicher Heileingriff und psychisch vermittelte Kausalität)
Nierenspenden-Fall (Ärztlicher Heileingriff und psychisch vermittelte Kausalität)
3. April 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Durch einen schuldhaften Kunstfehler des Arztes A verliert Tochter T bei einer Operation ihre einzige Niere. Auf ärztliches Anraten willigt daraufhin Mutter M in die Transplantation einer ihrer Nieren durch die Chirurgin C ein.
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Einordnung des Falls
Nierenspenden-Fall (Ärztlicher Heileingriff und psychisch vermittelte Kausalität)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat eine Verletzung ihrer Rechtsgüter Körper und Gesundheit (§ 823 Abs. 1 BGB) erlitten, als C ihr die Niere entnommen hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat durch die Operation der T eine äquivalent-kausale Verletzungshandlung gegenüber M begangen.
Ja!
3. Die Entnahme der Niere durch die C fällt auch unter den Schutzzweck der Norm.
Genau, so ist das!
4. Ein Schadensersatzanspruch gegen A scheidet aus, da M in die von C durchgeführte Operation eingewilligt hat.
Nein, das trifft nicht zu!
5. A hat durch die Operation der T eine adäquat-kausale Verletzungshandlung gegenüber M begangen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Angela Hildmann
6.1.2021, 10:59:09
Frage: nach dem Wortlaut des 823 I ist eine widerrechtliche Rechtsgutverletzung verlangt. Wieso wirkt das Einverständnis der M nicht bereits tatbestandsausschließend?

Speetzchen
7.1.2021, 15:19:27
widerrechtlich meint, dass die Handlung nicht gerechtfertigt ist. Daher scheidet - wie in dem hi
esigen Fall - die
Rechtswidrigkeitbei einer Einwilligung aus.

Eigentum verpflichtet 🏔️
8.1.2021, 10:42:42
So ist es Speetzchen, und da die
RechtswidrigkeitVoraussetzung der Anspruchsgrundlage des §
823 BGBist (bitte vom Strafrecht unterscheiden), scheitert die Norm schon auf Tatbestandsebene.
🦊LEXDEROGANS
19.1.2021, 22:09:22
A’s indirekte Verletzung von M ist nicht gerechtfertigt?

Lukas_Mengestu
9.12.2021, 13:10:08
Hallo LEXDEROGANS, die mittelbare Verletzungshandlung gegenüber M, die A durch die Operation der T verübt hat, ist in der Tat nicht gerechtfertigt gewesen. Insoweit steht M ein
Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB zu. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
evanici
11.9.2023, 13:27:10
Könnte man hier auch an einen vertraglichen
Schadensersatzanspruch der M hinsichtlich VSD in Verbindung mit dem Behandlungsvertrag zwischen A und T denken oder wäre das eine Überdehnung dieses Instituts?

CR7
23.12.2023, 16:47:39
M.E. wäre es nicht falsch, wenn du es ansprichst, aber gleich ablehnst. Der VSD hat den Sinn, Ansprüche auf Dritte auszudehnen, die eine Nähe zur Leistung aufweisen und daher schutzwürdig sind, aber nicht die gleichen Ansprüche haben. Ich weiß nicht, ob ich hier überhaupt die Leistungsnähe annehmen würde. Mit welcher Leistung kommt M bestimmungsgemäß in Berührung und unterliegt M als Mutter hier den gleichen Gefahren wie die T? Ich würde das ablehnen, weil M nur mittelbar mit der Leistung in Berührung kommt, in Form einer psychischen Anspannung um das Leben ihrer Tochter. Bei Mietwohnungen ist es ja so, dass die kaputte Treppe sowohl die T als auch die M trifft. Hier aber wird nur T unmittelbar operiert und M hofft gespannt, dass alles gut geht. Daher wäre es m.E. eine Überdehnung.
klaro.caro
25.4.2024, 16:59:23
Ist die Herausforderungsformel genau dieselbe Zurechnungsformel wie die psychisch vermittelnde Kausalität? Was ist der Unterschied?

Tim Gottschalk
1.3.2025, 14:57:37
Hallo @[klaro.caro](225342), in der Tat ist die Herausforderungsformel vom BGH für die Fälle der psychisch vermittelten Kausalität entwickelt worden. Es handelt sich dabei um Begriffe aus dem gleichen Problemkreis, die Zurechnungsformel ist dieselbe. Vertiefend kann ich Medicus: Die
psychisch vermittelte Kausalitätim Zivilrecht, JuS 2005, 289 empfehlen. Liebe Grüße, Tim - für das Jurafuchs-Team