Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Sachbeschädigung durch Funktionsbeeinträchtigung
Sachbeschädigung durch Funktionsbeeinträchtigung
14. Juli 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B bringen einen Stahlkörper an den Schienen der Preussen Elektra AG an, ohne das Material der Schienen zu beschädigen. Ein Befahren der Gleise ist erst wieder möglich, wenn der betroffene Abschnitt entfernt und mit neuen Schienen ausgestattet wird.
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Einordnung des Falls
Sachbeschädigung durch Funktionsbeeinträchtigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Schienen sind für A und B fremde Sachen (§ 303 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. A und B haben durch das Anbringen des Stahlkörpers die Schienen beschädigt (§ 303 Abs. 1 StGB).
Ja!
3. A und B haben durch das Anbringen des Stahlkörpers die Schienen zerstört (§ 303 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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