Vertauschte Preisschilder im Schaufenster
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V vertauscht bei der Schaufensterdekoration irrtümlich Preisschilder, sodass ein wertvoller Brilliantring mit einem Preis von €45 ausgezeichnet ist. K entdeckt den Ring im Schaufenster, betritt V’s Laden und erklärt V: „Ich kaufe den Ring für €45!“
Einordnung des Falls
Vertauschte Preisschilder im Schaufenster
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen V und K ist ein Kaufvertrag über den Brilliantring für €45 zustande gekommen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Ella
10.6.2023, 20:13:41
Was wäre passiert wenn er nur gesagt hätte dass er den Ring kauft und den Preis nicht erwähnt hätte? Hätte ihm dann die Verkäuferin erst das Angebot gemacht, indem sie den Ring einscannt und den Kaufpreis verlangt?
Maurice66
14.6.2023, 13:15:11
Meiner Meinung nach hat K in dem von dir beschriebenen Fall ebenfalls ein Angebot mit dem Kaufpreis von 45€ abgegeben. Wenn die Verkäuferin den Ring scannt und ein anderer Preis angezeigt wird, nimmt sie dadurch das Angebot nicht schon an. Vielmehr kann darin ein neues Angebot gesehen werden (vgl. §150 II BGB), was K dann konkludent durch Zahlung des höheren Preises annehmen kann.