Speisekarte

23. November 2024

4,7(9.116 mal geöffnet in Jurafuchs)

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

M hat am Freitagabend Lust, frühstücken zu gehen und sucht das "Benedict" in Berlin auf, das „24/7“ Frühstück anbietet. Sie studiert die ausgelegte Speisekarte und sucht sich French Toast aus.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Speisekarte

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Inhaber des "Benedict" hat durch Auslegen der Speisekarte ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über Zubereitung der gelisteten Speisen erklärt, das M durch ihre Bestellung annehmen kann.

Nein!

Ein verbindliches Angebot setzt voraus, dass der Erklärende Rechtsbindungswillen (objektiver Tatbestand der WE) hat. Dieser liegt vor, wenn der Erklärende sich aus Sicht Dritter (objektiver Empfängerhorizont, §§ 133, 157 BGB) rechtlich erheblich erklären will. Wesentlich ist die Interessenlage des Erklärenden. Hiernach ist das Auslegen der Speisekarte noch kein Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche invitatio ad offerendum. Der Restaurantinhaber hat ein Interesse, sich eine Annahme vorzubehalten für den Fall, dass beschriebene Speisen nicht mehr vorrätig sind.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Ciranje

Ciranje

19.11.2020, 07:05:57

Hach ja im Benedict frühstückt man echt toll ;-) Ich find es echt klasse, dass ihr immer so „Ankerpunkte“ in eure Fälle macht. So kann man sich viel besser erinnern. Dankeschön!

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

19.11.2020, 08:00:14

Danke für das nette Lob! :D

Ranii

Ranii

21.5.2021, 23:41:15

Schleichwerbung? ^^

Tigerwitsch

Tigerwitsch

22.5.2021, 00:16:33

Ich finds persönlich in Ordnung. So bekommen die Fälle einen „praktischen“ Touch und sind nicht so im „leeren“ Theorie-Lehrbuch-Raum 😇

MWA

mwally

27.12.2023, 17:07:20

Das Angebot wird dann vom Gast durch die Bestellung gemacht und die Annahme

konkludent

(zum Preis in der Speisekarte, wenn die Bedienung nichts anderes kundtut) durch das an den Tisch Bringen der Speisen?

BL

Blotgrim

27.12.2023, 23:35:02

Genau das Angebot erfolgt dann durch den Kunden und die Annahme durch das Personal zumindest in der Regel

LELEE

Leo Lee

30.12.2023, 17:02:25

Hallo mwally, wie Blotgrim zutreffend beschreibt, ist dein Ansatz eine der Varianten, die möglich sind im Restaurant. Wenn die Bedienung nicht mal nickt o.ä., dann würde man durch das Bringen der Speise den Vertrag endgültig schließen (sowohl schuldrechtlich als auch sachenrechtlich) :). Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht dir das Jurafuchsteam!

MWA

mwally

30.12.2023, 20:06:40

Vielen Danke für die schnellen Antworten und auch dir/euch einen guten Rutsch ins neue Jahr. :-)


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