+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

A stöbert durch das Sortiment des Online-Versandhändlers Zalando (Z). Ihr gefällt ein roter Pullover mit Dackel-Aufdruck für €29,99 so gut, dass sie auf den Button „jetzt kaufen“ klickt.

Einordnung des Falls

Waren im Online-Shop

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch Klicken des Buttons „jetzt kaufen“ hat A ein Angebot der Z angenommen und einen Kaufvertrag über den Pullover abgeschlossen.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Der Erklärungswert des Verhaltens der Z ist nach objektivem Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) zu bestimmen. Dabei spielen die Interessen der Z und die von Z in den AGB kundgemachten Bestimmungen zum Vertragsschluss eine entscheidende Rolle. Z möchte nicht riskieren, dass mehr Verträge geschlossen werden, als Waren lieferbar sind. Gem. Ziff. 1.2 der AGB von Z soll die Präsentation der Produkte als bloße invitatio ad offerendum verstanden werden. Die Z hat kein rechtsverbindliches Angebot abgegeben.

2. Durch Klicken des Buttons „jetzt kaufen“ hat A gegenüber der Z ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über den Pullover für €29,99 erklärt.

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Ja, in der Tat!

Das Angebot (§ 145 BGB) ist eine Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält.Es entspricht dem Interesse des Kunden, durch Bestellung ein rechtsverbindliches Angebot abzugeben. Auch diese Erklärung ist im Lichte der AGB-Bestimmungen über den Vertragsschluss bei Z auszulegen. Gem. Ziff. 1.2 der AGB gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „jetzt kaufen“ eine verbindliche Bestellung über die Artikel im Warenkorb ab. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden zustande.

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Prudenz

Prudenz

7.12.2020, 07:39:40

Tatsächlich ist es doch grundsätzlich so, dass der Vertrag noch nicht durch die Bestellbestätigung zustande kommt, da der Händler dazu verpflichtet ist, diese so schnell wie möglich zu versenden. Bei einer nach wenigen Sekunden/Minuten versendeten Bestellbestätigung hatte der Online Shop noch nicht ausreichend Zeit, um die tatsächliche Verfügbarkeit der Artikel zu überprüfen. Erst mit Versandbenachrichtigung kommt der KV zustande?

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

29.12.2020, 22:34:53

Hallo Prudenz, in vielen Fällen ist das so. Wenn aber der Sachverhalt wie hier abgedruckte AGB beinhaltet, müssen diese natürlich berücksichtigt werden!

frausummer

frausummer

29.12.2020, 15:00:00

Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber die AGB schreiben doch klar, dass ein Kaufvertrag durch die Bestellbestätigung zustande kommt.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

29.12.2020, 22:33:39

Hallo frausummer, das sehen wir und unsere Lösung genau so :)

frausummer

frausummer

29.12.2020, 22:36:19

Dann stimmt etwas bei den Buttons nicht, da es mir als falsch gewertet wurde

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

30.12.2020, 11:12:58

Die erste Frage muss mit "stimmt nicht" beantwortet werden, die zweite mit "stimmt. Ist das bei dir nicht so?

frausummer

frausummer

30.12.2020, 11:18:25

Doch. Aber wenn bei der ersten Frage nach dem Zustandekommen des Vertrages durch die Bestellbestätigung gefragt ist und die AGB sagen, dass mit der Bestätigung der Vertrag zustande kommt, müsste es doch „stimmt“ heißen

TY

t o m m y

30.12.2020, 12:56:28

danach wird aber in der ersten frage nicht gefragt...!? sondern: 'klick auf jetzt kaufen = kaufvertrag (+)?'

AN

Anais

26.3.2023, 19:24:23

Die Online Shops nehmen die Artikel sich raus, sobald sie ausverkauft sind. Ist es das Anbieten des Pullovers also unter Einbeziehung dessen nicht eine invitatio ad incertas personas?

QU

QuiGonTim

29.8.2023, 00:14:49

Das Banner „klassisches Klausurproblem“ verdeckt leider den AGB-Text, sodass dieser nicht mehr vollständig lesbar ist.


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