Waren im Online-Shop
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stöbert durch das Sortiment des Online-Versandhändlers Zalando (Z). Ihr gefällt ein roter Pullover mit Dackel-Aufdruck für €29,99 so gut, dass sie auf den Button „jetzt kaufen“ klickt.
Einordnung des Falls
Waren im Online-Shop
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch Klicken des Buttons „jetzt kaufen“ hat A ein Angebot der Z angenommen und einen Kaufvertrag über den Pullover abgeschlossen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Durch Klicken des Buttons „jetzt kaufen“ hat A gegenüber der Z ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über den Pullover für €29,99 erklärt.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
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Prudenz
7.12.2020, 07:39:40
Tatsächlich ist es doch grundsätzlich so, dass der Vertrag noch nicht durch die Bestellbestätigung zustande kommt, da der Händler dazu verpflichtet ist, diese so schnell wie möglich zu versenden. Bei einer nach wenigen Sekunden/Minuten versendeten Bestellbestätigung hatte der Online Shop noch nicht ausreichend Zeit, um die tatsächliche Verfügbarkeit der Artikel zu überprüfen. Erst mit Versandbenachrichtigung kommt der KV zustande?

Eigentum verpflichtet 🏔️
29.12.2020, 22:34:53
Hallo Prudenz, in vielen Fällen ist das so. Wenn aber der Sachverhalt wie hier abgedruckte AGB beinhaltet, müssen diese natürlich berücksichtigt werden!

frausummer
29.12.2020, 15:00:00
Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber die AGB schreiben doch klar, dass ein Kaufvertrag durch die Bestellbestätigung zustande kommt.

Eigentum verpflichtet 🏔️
29.12.2020, 22:33:39
Hallo frausummer, das sehen wir und unsere Lösung genau so :)

frausummer
29.12.2020, 22:36:19
Dann stimmt etwas bei den Buttons nicht, da es mir als falsch gewertet wurde

Eigentum verpflichtet 🏔️
30.12.2020, 11:12:58
Die erste Frage muss mit "stimmt nicht" beantwortet werden, die zweite mit "stimmt. Ist das bei dir nicht so?

frausummer
30.12.2020, 11:18:25
Doch. Aber wenn bei der ersten Frage nach dem Zustandekommen des Vertrages durch die Bestellbestätigung gefragt ist und die AGB sagen, dass mit der Bestätigung der Vertrag zustande kommt, müsste es doch „stimmt“ heißen
t o m m y
30.12.2020, 12:56:28
danach wird aber in der ersten frage nicht gefragt...!? sondern: 'klick auf jetzt kaufen = kaufvertrag (+)?'
Anais
26.3.2023, 19:24:23
Die Online Shops nehmen die Artikel sich raus, sobald sie ausverkauft sind. Ist es das Anbieten des Pullovers also unter Einbeziehung dessen nicht eine invitatio ad incertas personas?
QuiGonTim
29.8.2023, 00:14:49
Das Banner „klassisches Klausurproblem“ verdeckt leider den AGB-Text, sodass dieser nicht mehr vollständig lesbar ist.