Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Abgabe und Zugang von Willenserklärungen

Wirksamwerden – tatsächliche Kenntnis vor Zugang und Widerruf

Wirksamwerden – tatsächliche Kenntnis vor Zugang und Widerruf

19. Juli 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Verkäufer V bestellt bei Großhändler G Freitag um 22 Uhr per E-Mail 30 Tische. Regulär hat G samstags geschlossen. G ist diesen Samstag zufällig im Büro, liest die E-Mail und leitet die Bestellung an den Hersteller weiter. Sonntagfrüh storniert V die Bestellung bei G per E-Mail.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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