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Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten

Widerruflichkeit einer dinglichen Einigung

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Widerruflichkeit einer dinglichen Einigung

14. Mai 2026

13 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V und K schließen einen notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag. Sie erklären die Einigung (Auflassung) ebenfalls vor dem Notar, lassen sie aber nicht beurkunden. Vor Beantragung der Eintragung in das Grundbuch widerruft V die Auflassung. Und er weigert sich, die Auflassung erneut zu erklären.

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