Annahme rechtzeitig abgegeben, aber verspätet zugegangen § 149 BGB
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V bietet K den Kauf von 40 kg Premiumhundefutter für €70 an und befristet sein Angebot bis 15.2. K bringt am 11.2. seine Annahmeerklärung an V zur Post. Die Post stellt V den Brief erst am 19.02. zu. V erkennt am Poststempel (11.2.) die Verzögerung, zeigt dies K jedoch nicht an.
Einordnung des Falls
Annahme rechtzeitig abgegeben, aber verspätet zugegangen § 149 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Annahme des K gilt als rechtzeitig (§ 149 BGB). V und K haben einen Kaufvertrag über 40 kg Hundefutter für 70 € geschlossen.
Ja, in der Tat!
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lililaw
22.7.2022, 18:13:06
Zum Verständnis für mich: Wenn der Antragende die Verspätung der Annahme anzeigt, dann gilt sie nicht als rechtzeitig zugegangen?
![Matthias](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__wili416i5agu641fv0nd407jg.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Matthias
31.7.2022, 14:45:05
ganz genau. Das ergibt sich aus §149 Abs. 1 BGB. Der V hätte den K unverzüglich informieren müssen, dass der Brief zu spät ankam und kein Vertrag zustande kommt.