Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Annahme rechtzeitig abgegeben, aber verspätet zugegangen § 149 BGB
Annahme rechtzeitig abgegeben, aber verspätet zugegangen § 149 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V bietet K den Kauf von 40 kg Premiumhundefutter für €70 an und befristet sein Angebot bis 15.2. K bringt am 11.2. seine Annahmeerklärung an V zur Post. Die Post stellt V den Brief erst am 19.02. zu. V erkennt am Poststempel (11.2.) die Verzögerung, zeigt dies K jedoch nicht an.
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Einordnung des Falls
Annahme rechtzeitig abgegeben, aber verspätet zugegangen § 149 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Annahme des K gilt als rechtzeitig (§ 149 BGB). V und K haben einen Kaufvertrag über 40 kg Hundefutter für 70 € geschlossen.
Ja, in der Tat!
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