Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Annahme rechtzeitig abgegeben, aber verspätet zugegangen § 149 BGB

Annahme rechtzeitig abgegeben, aber verspätet zugegangen § 149 BGB

26. August 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V bietet K den Kauf von 40 kg Premiumhundefutter für €70 an und befristet sein Angebot bis 15.2. K bringt am 11.2. seine Annahmeerklärung an V zur Post. Die Post stellt V den Brief erst am 19.02. zu. V erkennt am Poststempel (11.2.) die Verzögerung, zeigt dies K jedoch nicht an.

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