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Scherzerklärung bei schriftlicher Kündigung als Scherz
Sachverhalt
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Kein Vertragsschluss bei Scherzerklärung
V inseriert im Internet seinen Mercedes zum Verkauf für €11.500 (entspricht tatsächlichem Wert). K bietet einen Tausch gegen seinen VW Golf an (Wert €8.000). V ärgert sich über das unrealistische Angebot, lehnt ab und sagt (scherzhaft): „Für €15 kannste ihn haben!“
Kündigung unter Augenzwinkern am Biertisch (§ 118 BGB)
Mieter M erzählt bei einem gemütlichen Umtrunk mit Vermieter V von seinem Goldfisch Goldy. Daraufhin erwidert V, dass Haustiere im Büro doch nicht abgemacht waren und kündigt M daher aus Scherz unter Augenzwinkern die Büroräume. M begibt sich niedergeschlagen auf Suche nach einem neuen Büro.