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Kündigung unter Augenzwinkern am Biertisch (§ 118 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Kein Vertragsschluss bei Scherzerklärung
V inseriert im Internet seinen Mercedes zum Verkauf für €11.500 (entspricht tatsächlichem Wert). K bietet einen Tausch gegen seinen VW Golf an (Wert €8.000). V ärgert sich über das unrealistische Angebot, lehnt ab und sagt (scherzhaft): „Für €15 kannste ihn haben!“
Wirksamkeit einer Willenserklärung – Scheingeschäft (§ 117 BGB)
V möchte K sein Grundstück für €1.000.000 verkaufen. Um Beurkundungsgebühr und Grunderwerbssteuer zu sparen, geben V und K beim Notar einen Kaufpreis von €500.000 an.