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Schutz des Lebens bis zum Hirntod
Sachverhalt
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Recht auf Suizid
A ist todtraurig über das Ende seiner ersten Beziehung. Er möchte sich deshalb von der Brücke stürzen, um sein Leben zu beenden. Polizist P läuft vorbei und möchte dies verhindern. A ist empört.
Schutz des Lebens bis zum Hirntod
Y liegt im städtischen Krankenhaus im Koma. Soeben wurde der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktionen des Hirns (Hirntod) festgestellt. Y wird durch Maschinen am Leben gehalten. Arzt M will "den Stecker ziehen", damit Ys Bett für andere Patienten frei wird.