Ausreißer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Omi O kauft bei Verkäufer V einen neuen E-Scooter des Herstellers H. Bei der ersten Fahrt bricht die Achse am Vorderrad. O stürzt und bricht sich den kleinen Finger. Ursache für den Achsenbruch sind kleine Risse im Material, die aber bei keinem anderen Scooter dieser Serie des H aufgetreten sind. Einen solchen "Ausreißer" konnte H auch trotz Anwendung der zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen und Befundsicherung nicht verhindern.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ausreißer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hersteller einer Ware hat bestimmte Verkehrspflichten.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der E-Scooter hat einen Konstruktionsfehler.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der E-Scooter hat einen Fabrikationsfehler.
Ja!
4. H hat seine Fabrikationspflicht verletzt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.