Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Error in persona vel objecto (Rose-Rosahl-Fall I)
Error in persona vel objecto (Rose-Rosahl-Fall I)
20. Mai 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (21.235 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Jahre 1858 trug der Holzhändler Rosahl seinem Arbeiter Rose auf, den Zimmermann Schiebe, der ein unliebsamer Gläubiger des Rosahl war, zu erschießen. Rose legte sich auf die Lauer. Er hielt in der Dämmerung den Gymnasiasten Harnisch für Schiebe und erschoss deshalb Harnisch.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Error in persona vel objecto (Rose-Rosahl-Fall I)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Rose unterlag damals einem für den Vorsatz unbeachtlichen error in persona vel objecto.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Vorsatz des Rose hatte sich zum Tatzeitpunkt auch auf die Person des Schiebe bezogen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
2.2.2022, 14:20:54
Victor
2.2.2022, 19:45:17
Das würde ich beim versuchten
Totschlag/Mord ansprechen. Dafür wäre der
Tatentschluss/
Vorsatzschon durch den
vollendeten
Totschlag/Mord verdrängt/verbraucht.
QuiGonTim
2.2.2022, 19:51:22
Danke für die schnelle Antwort. :) Also würde man nach dem
vollendeten, fahrlässigen Delikt das versuchte Delikt kurz anprüfen und beim
Tatentschlussrausfliegen?

Lukas_Mengestu
3.2.2022, 11:45:20
Vorsicht QuiGonTim, hier liegt gerade kein "Fahrlässigkeitsdelikt" vor. Da Rose hier lediglich einem "
error in persona" unterlag, ist dieser Irrtum im Hinblick auf seinen
Vorsatzunbeachtlich. Er hat die anvisierte Person getötet. Dass es sich hierbei um jemand anderen handelt, als vorgestellt ist insoweit egal. Er handelte damit bzgl des
Totschlags/Mord an dem Gymnasiasten Harnisch
vorsätzlich, weswegen im Hinblick auf den versuchten Mord/
Totschlagan Schiebe der
Vorsatz verbrauchtist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

lennart20
15.6.2023, 14:23:18
Könntet ihr hier im Kapitel noch eine Aufgabe zur Problematik des
error in personabei Spreng- oder
Giftfallen machen?

Lukas_Mengestu
16.6.2023, 15:02:35
Vielen Dank für den Hinweis, lennart :-) Den
Sprengfallenfall werden wir nächste Woche noch als weiteren Klassiker hinzufügen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Lukas_Mengestu
19.6.2023, 16:40:44
@[lennart20](198942)Hi Lennart, die
Sprengfallenentscheidung findest Du nun in den Klassikern bzw. am Ende des subjektiven Tatbestandes: https://applink.jurafuchs.de/GFlTaWscLAb Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

lennart20
20.6.2023, 17:04:02
Vielen Dank an euch
okalinkk
30.4.2025, 18:06:31
hier könnte ergänzt werden, wie und ob sich ein unbeachtlicher
error in personabeim Haupttäter beim Anstifter auswirkt. Nach hM wirkt er sich beim Anstifter (und auch Gehilfen) nicht aus, da der Anstifter bzw Gehilfe mit Verwechslungen beim letztlich die Tat alleine ausführenden Haupttäter rechnen muss