+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Terrorist T will Politiker P erschießen, trifft aber nur den danebenstehenden Sicherheitsbeamten S, der tot zu Boden sinkt. T hatte diesen Erfolg bei Abgabe des Schusses in Kauf genommen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T unterliegt einer aberratio ictus (Fehlgehen der Tat).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
8.12.2021, 15:06:08
Besteht dann eine Strafbarkeit wegen Versuchtem Totschlag bezüglich des P oder ist der
Vorsatzauf Grund der Tötung des S mit
Eventualvorsatzverbraucht?
Lukas_Mengestu
9.12.2021, 08:59:23
Klasse Frage, Helena! Mit dieser Frage hat sich Anfang des Jahres auch der BGH beschäftigt :-) Nach seiner Rechtsprechung ist der
Vorsatznicht verbraucht, sondern es liegt auch ein versuchter Totschlag bezüglich P vor. Schau Dir gerne auch seine Entscheidung dazu an: https://applink.jurafuchs.de/CYi3dV5fQlb Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Pilea
14.1.2023, 10:01:52
Muriz
5.3.2023, 20:32:39
Ich bin mir auch nicht sicher, aber ich denke,dass es sich um einen Kumulativ-
Vorsatzhandelt.Dieser müsste dann im Wege der Konkurrenz geregelt werden.
Lukas_Mengestu
24.4.2023, 13:22:03
Hallo ihr beiden, sofern der Täter in Kauf nimmt, dass zwei Personen daran versterben, dann liegt unproblematisch Doppel
vorsatzvor. Aber selbst wenn dem nicht so ist, legt eine aktuelle Entscheidung des BGH zum sog. "
Alternativvorsatz" nahe, dass der
Vorsatzdurch den Tod einer Person wohl nicht verbraucht wäre und dann im Hinblick auf beide Personen eine vorsätzliche Tötung vorliegt (vgl. https://applink.jurafuchs.de/ayjiEzp1fzb). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
lennart20
23.4.2023, 11:19:28
Lukas_Mengestu
24.4.2023, 13:16:39
Danke für den Hinweis, lennart20. Schau gerne einmal in den parallelen Thread. Dort haben wir auch einen aktuellen Fall zum
Alternativvorsatzverlinkt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
LS2024
1.11.2024, 10:27:14
Wie ist das denn hier? Also in dem Jägerfall hat der Wilderer ja sowohl den Jäger und seinen Hund treffen wollen. Beides war ihm Recht. Er hatte also hinsichtlich beider potentiellen Erfolge direkten
Vorsatz. Hier hatte der Täter nur hinsichtlich des Politikers direkten
Vorsatzund hinsichtlich des Leibwächters dolus eventualis. Dass der
Alternativvorsatzhier in unterschiedlichen Ausprägungen vorliegt macht wohl keinen Unterschied, oder?