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Klassisches Klausurproblem

Terrorist T will Politiker P erschießen, trifft aber nur den danebenstehenden Sicherheitsbeamten S, der tot zu Boden sinkt. T hatte diesen Erfolg bei Abgabe des Schusses in Kauf genommen.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T unterliegt einer aberratio ictus (Fehlgehen der Tat).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein!

In der Konstellation der aberratio ictus (Fehlgehen der Tat) lenkt der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und in sein Bewusstsein aufgenommen hatte. T hielt bei Schussabgabe ein Fehlgehen seines Angriffs für möglich und hatte sich mit einer eventuellen Tötung des S abgefunden. Damit hatte T bezüglich der Tötung des S (§ 212 Abs. 1 StGB) Eventualvorsatz.

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