10. Dezember 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Terrorist T will Politiker P erschießen, trifft aber nur den danebenstehenden Sicherheitsbeamten S, der tot zu Boden sinkt. T hatte diesen Erfolg bei Abgabe des Schusses in Kauf genommen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T unterliegt einer aberratio ictus (Fehlgehen der Tat).

Nein!

In der Konstellation der aberratio ictus (Fehlgehen der Tat) lenkt der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und in sein Bewusstsein aufgenommen hatte. T hielt bei Schussabgabe ein Fehlgehen seines Angriffs für möglich und hatte sich mit einer eventuellen Tötung des S abgefunden. Damit hatte T bezüglich der Tötung des S (§ 212 Abs. 1 StGB) Eventualvorsatz.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Helena

Helena

8.12.2021, 15:06:08

Besteht dann eine Strafbarkeit wegen Versuchtem Totschlag bezüglich des P oder ist der

Vorsatz

auf Grund der Tötung des S mit

Eventualvorsatz

verbraucht?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

9.12.2021, 08:59:23

Klasse Frage, Helena! Mit dieser Frage hat sich Anfang des Jahres auch der BGH beschäftigt :-) Nach seiner Rechtsprechung ist der

Vorsatz

nicht verbraucht, sondern es liegt auch ein versuchter Totschlag bezüglich P vor. Schau Dir gerne auch seine Entscheidung dazu an: https://applink.jurafuchs.de/CYi3dV5fQlb Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Pilea

Pilea

14.1.2023, 10:01:52

Angenommen, beide werden durch zB den Durchschlag der Kugel getötet - hatte T dann "Doppel

vorsatz

"?

MUR

Muriz

5.3.2023, 20:32:39

Ich bin mir auch nicht sicher, aber ich denke,dass es sich um einen Kumulativ-

Vorsatz

handelt.Dieser müsste dann im Wege der Konkurrenz geregelt werden.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

24.4.2023, 13:22:03

Hallo ihr beiden, sofern der Täter in Kauf nimmt, dass zwei Personen daran versterben, dann liegt unproblematisch Doppel

vorsatz

vor. Aber selbst wenn dem nicht so ist, legt eine aktuelle Entscheidung des BGH zum sog. "

Alternativvorsatz

" nahe, dass der

Vorsatz

durch den Tod einer Person wohl nicht verbraucht wäre und dann im Hinblick auf beide Personen eine vorsätzliche Tötung vorliegt (vgl. https://applink.jurafuchs.de/ayjiEzp1fzb). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

lennart20

lennart20

23.4.2023, 11:19:28

Hier könnte man die Thematik des

Alternativvorsatz

es anmerken

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

24.4.2023, 13:16:39

Danke für den Hinweis, lennart20. Schau gerne einmal in den parallelen Thread. Dort haben wir auch einen aktuellen Fall zum

Alternativvorsatz

verlinkt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

LS2024

LS2024

1.11.2024, 10:27:14

Wie ist das denn hier? Also in dem Jägerfall hat der Wilderer ja sowohl den Jäger und seinen Hund treffen wollen. Beides war ihm Recht. Er hatte also hinsichtlich beider potentiellen Erfolge direkten

Vorsatz

. Hier hatte der Täter nur hinsichtlich des Politikers direkten

Vorsatz

und hinsichtlich des Leibwächters dolus eventualis. Dass der

Alternativvorsatz

hier in unterschiedlichen Ausprägungen vorliegt macht wohl keinen Unterschied, oder?


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