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Klassisches Klausurproblem

Terrorist T will Politiker P erschießen, trifft aber nur den danebenstehenden Sicherheitsbeamten S, der tot zu Boden sinkt. T hatte diesen Erfolg bei Abgabe des Schusses in Kauf genommen.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T unterliegt einer aberratio ictus (Fehlgehen der Tat).

Nein!

In der Konstellation der aberratio ictus (Fehlgehen der Tat) lenkt der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und in sein Bewusstsein aufgenommen hatte. T hielt bei Schussabgabe ein Fehlgehen seines Angriffs für möglich und hatte sich mit einer eventuellen Tötung des S abgefunden. Damit hatte T bezüglich der Tötung des S (§ 212 Abs. 1 StGB) Eventualvorsatz.

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Helena

Helena

8.12.2021, 15:06:08

Besteht dann eine Strafbarkeit wegen Versuchtem Totschlag bezüglich des P oder ist der Vorsatz auf Grund der Tötung des S mit Eventualvorsatz verbraucht?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

9.12.2021, 08:59:23

Klasse Frage, Helena! Mit dieser Frage hat sich Anfang des Jahres auch der BGH beschäftigt :-) Nach seiner Rechtsprechung ist der Vorsatz nicht verbraucht, sondern es liegt auch ein versuchter Totschlag bezüglich P vor. Schau Dir gerne auch seine Entscheidung dazu an: https://applink.jurafuchs.de/CYi3dV5fQlb Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Pilea

Pilea

14.1.2023, 10:01:52

Angenommen, beide werden durch zB den Durchschlag der Kugel getötet - hatte T dann "Doppelvorsatz"?

MUR

Muriz

5.3.2023, 20:32:39

Ich bin mir auch nicht sicher, aber ich denke,dass es sich um einen Kumulativ-Vorsatz handelt.Dieser müsste dann im Wege der Konkurrenz geregelt werden.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

24.4.2023, 13:22:03

Hallo ihr beiden, sofern der Täter in Kauf nimmt, dass zwei Personen daran versterben, dann liegt unproblematisch Doppelvorsatz vor. Aber selbst wenn dem nicht so ist, legt eine aktuelle Entscheidung des BGH zum sog. "Alternativvorsatz" nahe, dass der Vorsatz durch den Tod einer Person wohl nicht verbraucht wäre und dann im Hinblick auf beide Personen eine vorsätzliche Tötung vorliegt (vgl. https://applink.jurafuchs.de/ayjiEzp1fzb). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

lennart20

lennart20

23.4.2023, 11:19:28

Hier könnte man die Thematik des Alternativvorsatzes anmerken

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

24.4.2023, 13:16:39

Danke für den Hinweis, lennart20. Schau gerne einmal in den parallelen Thread. Dort haben wir auch einen aktuellen Fall zum Alternativvorsatz verlinkt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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