Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Beweislast für Zuständigkeit
Beweislast für Zuständigkeit
14. Februar 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (5.305 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K (wohnhaft in Kaiserslautern) verklagt B in München auf Zahlung von €3.000, da er davon ausgeht, dass B dort wohne. B bestreitet, dass sie in München wohnt. Die Adresse in München gehöre zur Wohnung ihrer Eltern. Sie selbst wohne aber in Passau.
Diesen Fall lösen 74,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beweislast für Zuständigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich bei natürlichen Personen nach ihrem Wohnsitz (§§ 12, 13 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Prozessvoraussetzungen müssen Gerichte von Amts wegen prüfen. Trifft sie insoweit auch eine Amtsermittlungspflicht?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da es für B günstiger ist, in Passau verklagt zu werden, trägt sie im Hinblick auf ihren Wohnsitz die Beweislast.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Denislav Tersiski
9.12.2023, 14:11:17
Warum ist der Wohnsitz keine doppelrelevante
Tatsache? Weil er für die
Begründetheitnicht von Bedeutung ist?

Linne_Karlotta_
22.11.2024, 16:55:30
@[Denislav Tersiski](209599) genau :)

Nocebo
4.12.2024, 15:33:05
Interessante Frage, denn für den Zahlungsanspruch ist der Wohnsitz auch in der
Begründetheitvon Bedeutung, wenn es um den Erfüllungs- bzw. Leistungsort geht, der ist ja am Wohnsitz. Könnte im
Einzelfallalso auch anders sein.
Geithombre
9.1.2025, 08:31:41
@[Nocebo](222699) du meinst also z.B. bei einer
Bringschuld, weil dann Erfüllungs- und
Erfolgsortbeim Gläubiger wären und dadurch der
§ 29 ZPOdem Kläger ein "Heimspiel" gewähren könnte? Interessanter Ansatz, ich wüsste jetzt nicht was dagegen sprechen sollte - Rechtsmissbräuchlichkeit im abgedrehten
Einzelfallmal abgesehen. Weiß da jemand mehr?