Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Kommanditgesellschaft
Beschränkung auf Höhe der Einlage
Beschränkung auf Höhe der Einlage
8. Juli 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die beiden Kommanditisten A und B haben laut Gesellschaftsvertrag eine Haftsumme von je €10.000 und eine Einlage von €15.000. A hat €10.000 eingezahlt, B jedoch nur €8.000. Vertragspartner V verlangt sowohl von A als auch von B die Begleichung einer Rechnung.
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Einordnung des Falls
Beschränkung auf Höhe der Einlage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Soweit die Kommanditisten ihrer „Einlage“pflicht nicht nachgekommen sind, haften sie nach § 171 Abs. 1 HGB persönlich.
Genau, so ist das!
2. Da A und B die 15.000 € nicht eingezahlt haben, haften sie persönlich und unmittelbar in Höhe von 5.000 € bzw. 7.000 €.
Nein, das trifft nicht zu!
3. V kann nur B in Anspruch nehmen.
Ja!
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