Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Kommanditgesellschaft
Verbindlichkeiten vor Eintragung in das Handelsregister
Verbindlichkeiten vor Eintragung in das Handelsregister
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Komplementär A und Kommanditist B betreiben ein Handelsgewerbe für den Überseetransport von Monet-Gemälden. Sie möchten daher die MonetAir KG gründen. Noch vor Eintragung in das Handelsregister nehmen die beiden die Geschäfte auf und schließen mehrere Verträge mit Kundin K.
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Einordnung des Falls
Verbindlichkeiten vor Eintragung in das Handelsregister
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die KG entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann nur die KG, nicht aber die Gesellschafter in Anspruch nehmen.
Nein!
3. Solange die KG nicht in das Handelsregister eingetragen ist, haftet auch B als Kommanditist grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.
Genau, so ist das!
4. Sofern K von der Kommanditisteneigenschaft des B wusste, ist eine persönliche und unbeschränkte Haftung ausgeschlossen.
Ja, in der Tat!
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