Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Kommanditgesellschaft
Verbindlichkeiten vor Eintragung in das Handelsregister
Verbindlichkeiten vor Eintragung in das Handelsregister
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Komplementär A und Kommanditist B betreiben ein Handelsgewerbe für den Überseetransport von Monet-Gemälden. Sie möchten daher die MonetAir KG gründen. Noch vor Eintragung in das Handelsregister nehmen die beiden die Geschäfte auf und schließen mehrere Verträge mit Kundin K.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verbindlichkeiten vor Eintragung in das Handelsregister
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die KG entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann nur die KG, nicht aber die Gesellschafter in Anspruch nehmen.
Nein!
3. Solange die KG nicht in das Handelsregister eingetragen ist, haftet auch B als Kommanditist grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.
Genau, so ist das!
4. Sofern K von der Kommanditisteneigenschaft des B wusste, ist eine persönliche und unbeschränkte Haftung ausgeschlossen.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!