Regress auch bei § 475 Abs. 4 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U ein Auto. U selbst hat das neue Auto von Herstellerin H. Da das Auto mangelhaft ist, verlangt V Nacherfüllung. V soll das Auto in Us Werkstatt bringen. Dafür fallen bei V Kosten i.H.v. €70 an. V verlangt von U einen Vorschuss.
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Einordnung des Falls
Regress auch bei § 475 Abs. 4 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U muss zwar die Transportkosten übernehmen (§ 439 Abs. 2 BGB), ein Recht auf einen Vorschuss hat V aber nicht.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Verkäufer kann bei einem Lieferanten die Kosten, die ihm aus § 439 Abs. 2 BGB entstehen, zurückverlangen (§ 445a Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. U kann den Vorschuss erst nach Abschluss der Nacherfüllung ersetzt verlangen (§ 445a Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kleinerPadawan
13.3.2023, 16:52:52
Voraussetzung, dass der Verkäufer hier den Vorschuss vom Hersteller verlangen kann ist aber, dass der Verkäufer den Vorschuss bereits an den Käufer geleistet hat - auch wenn er noch nicht nacherfüllt hat, oder? Oder kann der Verkäufer sogar einen Vorschuss für den zu leistenden Vorschuss an den Käufer vom Hersteller verlangen. Also damit er im Ergebnis nicht selbst vorschießen muss, sondern den Anspruch auf Vorschuss sozusagen an den Hersteller durchreicht?
Nora Mommsen
14.3.2023, 12:35:41
Hallo kleinerPadawan, genau, der Verkäufer kann für einen bereits geleisteten Vorschuss Ersatz vom Lieferanten verlangen. Lediglich auf die Nacherfüllung kommt es nicht an. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
kleinerPadawan
14.3.2023, 13:22:56
Okay. Also kommt es hier wohl auf das Wörtchen "bereits" an. Also muss der Vorschuss vom Verkäufer BEREITS an den Käufer geflossen sein für einen Anspruch auf Erstattung gegen den Hersteller. Das legt das Wort Erstattung ja auch nahe, also das erstmal etwas tatsächlich angefallen sein muss. Im Ergebnis heißt das dann wohl auch, dass es keinen Vorschuss auf den Vorschuss gibt bzw. der Anspruch auf Vorschuss nicht an den Hersteller durchgereicht werden kann.