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Schadensersatz, §§ 989,990 I BGB - Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb
Sachverhalt
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Schadensersatz, §§ 989,990 I BGB - Nachträgliche Bösgläubigkeit
K kauft von V am 10.03.2021 einen pinken Porsche. Nach einigen Wochen erfährt er, dass seiner Nachbarin N am 08.03.2021 genau ein solcher Porsche gestohlen wurde. Dennoch nutzt er das Auto weiterhin und baut kurz darauf einen Unfall. Der Porsche gehört tatsächlich N.
Fremdbesitzerexzess § 991 Abs. 2 BGB ➔Beispiel
Tierhändler T leiht G 10 Welpen. G ist zeitweise geschäftsunfähig. In einem „klaren Moment“ gibt G die Welpen bei Zoowärterin Z gegen Entgelt in Verwahrung. Z platziert die Welpen neben den Krokodilen und lässt aus Unachtsamkeit die Tür offen. Die Krokodile freuen sich über den Snack.