Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Schadensersatz, §§ 989,990 I BGB - Nachträgliche Bösgläubigkeit

Schadensersatz, §§ 989,990 I BGB - Nachträgliche Bösgläubigkeit

16. August 2025

15 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K kauft von V am 10.03.2021 einen pinken Porsche. Nach einigen Wochen erfährt er, dass seiner Nachbarin N am 08.03.2021 genau ein solcher Porsche gestohlen wurde. Dennoch nutzt er das Auto weiterhin und baut kurz darauf einen Unfall. Der Porsche gehört tatsächlich N.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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