Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Schadensersatz, §§ 989,990 I BGB - Nachträgliche Bösgläubigkeit
Schadensersatz, §§ 989,990 I BGB - Nachträgliche Bösgläubigkeit
16. August 2025
15 Kommentare
4,7 ★ (26.110 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V am 10.03.2021 einen pinken Porsche. Nach einigen Wochen erfährt er, dass seiner Nachbarin N am 08.03.2021 genau ein solcher Porsche gestohlen wurde. Dennoch nutzt er das Auto weiterhin und baut kurz darauf einen Unfall. Der Porsche gehört tatsächlich N.
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