Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Grundfall 1: Schutz der Informationsbeschaffung; eigenständiges Grundrecht
Grundfall 1: Schutz der Informationsbeschaffung; eigenständiges Grundrecht
3. April 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (8.489 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Radiofreund R hört leidenschaftlich gern den parawissenschaftlichen Radiosender P. Dieser berichtet über Ufo-Sichtungen und Verschwörungen. Dies ist der amtierenden Regierung ein Dorn im Auge, weshalb sie den Radiosender abschalten lässt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall 1: Schutz der Informationsbeschaffung; eigenständiges Grundrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Freiheit, Informationen zu erlangen und sich frei Informationen zu beschaffen, ist inhaltlich eng verwandt mit der Freiheit, eine Meinung zu bilden und zu äußern.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Informationsfreiheit ist lediglich ein Unterfall der Meinungsfreiheit und daher kein eigenständiges Grundrecht.
Nein!
3. Für das Hören des Radiosenders kann sich R in sachlicher Hinsicht eigenständig auf die Informationsfreiheit berufen.
Genau, so ist das!
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