Mängeleinrede (§ 641 Abs. 3 BGB)

30. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Bootliebhaber B möchte sein Boot ausstellen lassen. Er beauftragt U den Lack für 2.500 Euro zu erneuern. Nach der Abnahme stellt B fest, dass U eine Stelle mit einer minderwertigen Farbe lackiert hat. Weil U auf Bitten des B nicht nacherfüllt, verweigert B die fällige Zahlung.

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