Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Zurückbehaltungsrechte
Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB)
Schema: Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB)
8. Februar 2026
20 Kommentare
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Wie prüfst Du die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB)?
Leistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis
Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung
Eigene Vertragstreue des Schuldners
Kein Ausschluss der Einrede
Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn eine vertragliche (beachte hier jedoch die Grenze des § 309 Nr. 2a BGB) oder gesetzliche Vorleistungspflicht (z.B. § 699 BGB) besteht bzw. ein Zurückbehaltungsrecht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen würde.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Manu München
21.8.2022, 22:08:34
Im Prüfungsschema bei der letzten Frage steht unter dem Punkt zum Ausschluss der Einrede, dass das
Zurückbehaltungsrechtgemäß Paragraph
320 BGBvertraglich und nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann. Kann das
Zurückbehaltungsrechtnach
320 BGBauch gesetzlich ausgeschlossen sein? Falls nein, warum nicht?
Lukas_Mengestu
26.8.2022, 17:42:51
Hallo Manu, generell ist das
Zurückbehaltungsrechtbei Bestehen einer vertraglich oder gesetzlich vereinbarten Vor
leistungspflichtausgeschlossen. Eine gesetzliche Vor
leistungspflichtergibt sich zB aus §§ 579, 614, 641 Abs. 1 BGB. Wir haben das hier noch etwas präzisiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
🔥1312🔥
3.3.2023, 10:25:52
Mich treibt bis heute eine allgemeine Frage zu dem § 320 um: führt der § 320 nicht regelmäßig zu einer Art Patt-Situation? Wenn ich mir einen Kaufvertrag vorstelle, dann kann sich der Käufer auf § 320 berufen so lange er die Ware nicht erhalten hat während der Verkäufer gleichzeitig die Lieferung der Ware nach § 320 verweigern kann bis der Kaufpreis gezahlt ist.
Nora Mommsen
3.3.2023, 11:46:57
Hallo 1312, du stellst es dir im Prinzip genau richtig vor. Das Gesetz sieht für
gegenseitige Verträgegrundsätzlich die "Leistung Zug um Zug" vor. Bildlich kann man es sich so vorstellen, dass ich mit der einen Hand das Geld übergebe und mit der anderen Hand den Kaufgegenstand erhalte. Dies soll die
Leistungsgefahrso gleichmäßig verteilen, dass keiner in Vorleistung gehen muss ohne seinerseits eine Leistung zu erhalten. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
emmiii
15.1.2024, 17:06:43
hallo :) ich habe eine kleine Verständnissfrage. In dem Erklärungstext sagt ihr, dass der § 309 Nr.2a ein Leistungsverweigerungsrecht verhindern kann. Ich habe den Paragrafen jedoch so verstanden, dass er verhindern soll das ein bestehendes Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners des Verwenders der AGB unrechtmäßig genommen wird. ist das nicht widersprüchlich? lg und danke für eure tolle App an der Stelle!!
Vermieterpfandrechtbelastetes Anwartschaftsrecht
4.2.2024, 20:56:20
@[emmiii](226682) Ich glaube, es ist so gemeint, dass die Vor
leistungspflichtvertraglich grds. vereinbart werden kann. Solche individualvertraglichen Vereinbarungen finden ihre "Grenzen" jedoch in § 309 Nr. 2 a) BGB, sofern die Einrede nach
§ 320 BGB"ausgeschlossen oder eingeschränkt wird". Ich hoffe, dass ich damit helfen konnte :-)
Linne Hempel
4.12.2024, 11:44:16
Hey in die Runde, danke für die Frage und die Antwort dazu. Es ist, wie @[Vermieterpfandrechtbelastetes
Anwartschaftsrecht](169486) sagt: Der Hinweis war darauf gerichtet, dass man bei einer vertraglich vereinbarten Vor
leistungspflicht(= Ausschluss der Einrede nach
§ 320 BGB) immer an die Grenze denke muss, die sich aus § 309 Nr. 2a BGB ergibt. Ich habe die Erklärung jetzt noch etwas umformuliert und hoffe, dass es jetzt noch verständlicher ist. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
Stella2244
8.8.2025, 18:59:52
Aber würde dann nicht faktisch jede Vereinbarung von einer Vor
leistungspflichtzu einem Ausschluss des 320 führen? Und damit gegen 309 Nr. 2a verstoßen
QuiGonTim
25.2.2024, 16:55:47
Liebes Jurafuchs-Team, wie ist der Punkt „Eigene Vertragstreue des
Schuldners“ zu verstehen? Muss er bloß bereit sein, seine Gegenleistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen? Oder steckt mehr dahinter?
Leo Lee
26.2.2024, 09:50:43
Hallo QuiGonTim, die eigene Vertragstreue ist eine besondere Ausprägung des Verbots widersprüchlichen Verhaltens und ist dahingehend zu verstehen, dass der
Schuldner sich seinerseits nicht vertragswidrig verhalten darf. Ein klassisches Beispiel ist etwa, dass er sich in
Verzugbefindet oder er sich durch eine Verweigerung von dem Vertrag lossagt, obwohl die Durchführung dessen durch die Einrede gerade gewährleistet werden soll. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, Emmerich § 320 Rn. 42 f. sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
wiflati
31.8.2025, 19:29:51
hallo:) ich habe mir gerade das Schema der Einrede §320 angeschaut und mir ist aufgefallen, dass nichts zu Erhebung der Einrede durch den
Schuldner steht. Es heißt doch, dass die Einrede keine rechtliche Wirkung entfaltet, sollte der
Schuldner sie nicht ausdrücklich erhoben haben oder zumindestens konkludent auf sein Einrederecht hingewiesen. Ist das irrelevant für die gutachterliche Prüfung? Also zählt der Punkt nicht zu den Voraussetzungen einer Einrede nach §320? Wenn im Sachverhalt kein Anhaltspunkt gegeben ist, dass der
Schuldner die Einrede erhoben hat, jedoch er alle Voraussetzungen des Schemas erfüllen würde, prüfe ich das dann in meinem Gutachten trotzdem noch oder ist es überflüssig weil die Einrede sowieso ohne rechtliche Wirkung wäre? danke im voraus 🫶🏼
Saul Goodman
25.11.2025, 11:58:52
@wiflati Soweit ich weiß ist die Erhebung der Einrede nur beim
Zurückbehaltungsrechtaus § 273 Abs. 1 BGB erforderlich :)
Simon
1.12.2025, 18:56:54
@[wiflati](272537) hat hier schon recht.
§ 320 BGBregelt eine rechtshemmende Einrede, die nicht von Amts wegen berücksichtigt wird, sondern vom
Schuldner geltend gemacht werden muss. Wie @[Saul Goodman](315674) schon angedeutet hat, entfaltet
§ 320 BGBaber teilweise schon Wirkung vor seiner Geltendmachung, z.B. gerät der
Schuldner bei Vorliegen der Voraussetzungen des
§ 320 BGBnicht in
Verzug. Kommt es aber zum Prozess, so muss der
Schuldner sich letztendlich trotzdem auf die Einrede berufen. Nur dann entfaltet
§ 320 BGBseine Wirkung und zwar (hinsichtlich der
Verzugsfolgen) auch rückwirkend auf den Zeitpunkt, an dem die Einrede entstanden ist. Dass das Schema hier die Erhebung der Einrede nicht aufführt, ist m.E. dem Umstand ge
schuldet, dass die Frage darauf abzielt, unter welchen Voraussetzungen die Einrede geltend gemacht werden kann. In der Klausur müsste darauf natürlich trotzdem eingehen.
wlv
7.11.2025, 10:16:33
„Über Einreden muss man reden“ wurde mir beigebracht - gilt dies etwa beim
§ 320 BGBausnahmsweise nicht?
Foxxy
7.11.2025, 10:17:39
, auch bei
§ 320 BGBgilt: Über Einreden muss man reden. § 320 ist ein (dilatorisches) Leistungsverweigerungsrecht, das nur wirkt, wenn der
Schuldner es geltend macht; das Gericht berücksichtigt es nicht von Amts wegen. Folge:
Anspruchist bis zur Gegenleistung undurchsetzbar, regelmäßig nur Zug um Zug. Prüfschema
§ 320 BGB: -
Gegenseitiger Vertrag-
Leistungspflichtenim Gegenseitigkeitsverhältnis (
Synallagma) - Fälligkeit des
Anspruchs auf die Gegenleistung - Eigene Vertragstreue des Einredeführers - Kein Ausschluss der Einrede: vertragliche/gesetzliche Vor
leistungspflicht(AGB-Grenze § 309 Nr. 2a BGB; z.B. § 699 BGB) oder Treu und Glauben (
§ 242 BGB) Hinweis: Bei teilbarer Leistung nur anteiliges
Zurückbehaltungsrecht(§ 320 Abs. 2).
wlv
7.11.2025, 10:19:57
okay, danke. Aber z.B. für §§ 280 I, II, 286 genügt es schon, wenn die Einrede des
§ 320 BGBbesteht. Ohne dass sie erhoben werden muss. Stellt das nur in diesem Fall dann eine Ausnahme dar? @[Foxxy](180364)
Lukas
15.1.2026, 16:34:35
Kann man
320 BGBauch geltend machen wenn die Leistung nach 275 BGB unmöglich ist aber sich der Gläubiger nicht auf 326 berufen kann wegen
447 BGB?
Foxxy
15.1.2026, 16:35:55
Kurz: Nein. Wird die Leistung des anderen nach §275 unmöglich und bleibt der Gegenleistungs
anspruchgleichwohl bestehen (z.B. wegen §447 beim
Versendungskauf), greift §320 nicht, weil keine noch zu erbringende, fällige Leistung des anderen mehr ge
schuldet ist; §320 würde sonst §447 unterlaufen. Aber: Du kannst die Zahlung bis zur Herausgabe/Abtretung von Surrogaten nach §285 (z.B. Ansprüche gegen Frachtführer/Versicherer) zurückbehalten; diese Surrogate stehen
synallagmatisch zur Gegenleistung. Außerdem sind
ersparte Aufwendungenanzurechnen. Prüfung §320 kurz: -
Gegenseitiger Vertrag-
Leistungspflichtenim Gegenseitigkeitsverhältnis - Fälligkeit der Gegenleistung - Eigene Vertragstreue/Leistungsbereitschaft - Kein Ausschluss (insbes. vereinbarte/gesetzliche Vor
leistungspflicht, z.B. §699; AGB-Grenze §309 Nr. 2a; sowie §242)
