Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Zurückbehaltungsrechte

Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB)

Schema: Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB)

8. Februar 2026

20 Kommentare

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Wie prüfst Du die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB)?

  1. Gegenseitiger Vertrag

  2. Leistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis

  3. Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung

  4. Eigene Vertragstreue des Schuldners

  5. Kein Ausschluss der Einrede

    Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn eine vertragliche (beachte hier jedoch die Grenze des § 309 Nr. 2a BGB) oder gesetzliche Vorleistungspflicht (z.B. § 699 BGB) besteht bzw. ein Zurückbehaltungsrecht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen würde.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MAM

Manu München

21.8.2022, 22:08:34

Im Prüfungsschema bei der letzten Frage steht unter dem Punkt zum Ausschluss der Einrede, dass das

Zurückbehaltungsrecht

gemäß Paragraph

320 BGB

vertraglich und nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann. Kann das

Zurückbehaltungsrecht

nach

320 BGB

auch gesetzlich ausgeschlossen sein? Falls nein, warum nicht?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

26.8.2022, 17:42:51

Hallo Manu, generell ist das

Zurückbehaltungsrecht

bei Bestehen einer vertraglich oder gesetzlich vereinbarten Vor

leistungspflicht

ausgeschlossen. Eine gesetzliche Vor

leistungspflicht

ergibt sich zB aus §§ 579, 614, 641 Abs. 1 BGB. Wir haben das hier noch etwas präzisiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

🔥1312

🔥1312🔥

3.3.2023, 10:25:52

Mich treibt bis heute eine allgemeine Frage zu dem § 320 um: führt der § 320 nicht regelmäßig zu einer Art Patt-Situation? Wenn ich mir einen Kaufvertrag vorstelle, dann kann sich der Käufer auf § 320 berufen so lange er die Ware nicht erhalten hat während der Verkäufer gleichzeitig die Lieferung der Ware nach § 320 verweigern kann bis der Kaufpreis gezahlt ist.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

3.3.2023, 11:46:57

Hallo 1312, du stellst es dir im Prinzip genau richtig vor. Das Gesetz sieht für

gegenseitige Verträge

grundsätzlich die "Leistung Zug um Zug" vor. Bildlich kann man es sich so vorstellen, dass ich mit der einen Hand das Geld übergebe und mit der anderen Hand den Kaufgegenstand erhalte. Dies soll die

Leistungsgefahr

so gleichmäßig verteilen, dass keiner in Vorleistung gehen muss ohne seinerseits eine Leistung zu erhalten. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

EM

emmiii

15.1.2024, 17:06:43

hallo :) ich habe eine kleine Verständnissfrage. In dem Erklärungstext sagt ihr, dass der § 309 Nr.2a ein Leistungsverweigerungsrecht verhindern kann. Ich habe den Paragrafen jedoch so verstanden, dass er verhindern soll das ein bestehendes Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners des Verwenders der AGB unrechtmäßig genommen wird. ist das nicht widersprüchlich? lg und danke für eure tolle App an der Stelle!!

Vermieterpfandrechtbelastetes Anwartschaftsrecht

Vermieterpfandrechtbelastetes Anwartschaftsrecht

4.2.2024, 20:56:20

@[emmiii](226682) Ich glaube, es ist so gemeint, dass die Vor

leistungspflicht

vertraglich grds. vereinbart werden kann. Solche individualvertraglichen Vereinbarungen finden ihre "Grenzen" jedoch in § 309 Nr. 2 a) BGB, sofern die Einrede nach

§ 320 BGB

"ausgeschlossen oder eingeschränkt wird". Ich hoffe, dass ich damit helfen konnte :-)

Linne Hempel

Linne Hempel

4.12.2024, 11:44:16

Hey in die Runde, danke für die Frage und die Antwort dazu. Es ist, wie @[Vermieterpfandrechtbelastetes

Anwartschaftsrecht

](169486) sagt: Der Hinweis war darauf gerichtet, dass man bei einer vertraglich vereinbarten Vor

leistungspflicht

(= Ausschluss der Einrede nach

§ 320 BGB

) immer an die Grenze denke muss, die sich aus § 309 Nr. 2a BGB ergibt. Ich habe die Erklärung jetzt noch etwas umformuliert und hoffe, dass es jetzt noch verständlicher ist. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

STE

Stella2244

8.8.2025, 18:59:52

Aber würde dann nicht faktisch jede Vereinbarung von einer Vor

leistungspflicht

zu einem Ausschluss des 320 führen? Und damit gegen 309 Nr. 2a verstoßen

QUIG

QuiGonTim

25.2.2024, 16:55:47

Liebes Jurafuchs-Team, wie ist der Punkt „Eigene Vertragstreue des

Schuld

ners“ zu verstehen? Muss er bloß bereit sein, seine Gegenleistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen? Oder steckt mehr dahinter?

LELEE

Leo Lee

26.2.2024, 09:50:43

Hallo QuiGonTim, die eigene Vertragstreue ist eine besondere Ausprägung des Verbots widersprüchlichen Verhaltens und ist dahingehend zu verstehen, dass der

Schuld

ner sich seinerseits nicht vertragswidrig verhalten darf. Ein klassisches Beispiel ist etwa, dass er sich in

Verzug

befindet oder er sich durch eine Verweigerung von dem Vertrag lossagt, obwohl die Durchführung dessen durch die Einrede gerade gewährleistet werden soll. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, Emmerich § 320 Rn. 42 f. sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

wiflati

wiflati

31.8.2025, 19:29:51

hallo:) ich habe mir gerade das Schema der Einrede §320 angeschaut und mir ist aufgefallen, dass nichts zu Erhebung der Einrede durch den

Schuld

ner steht. Es heißt doch, dass die Einrede keine rechtliche Wirkung entfaltet, sollte der

Schuld

ner sie nicht ausdrücklich erhoben haben oder zumindestens konkludent auf sein Einrederecht hingewiesen. Ist das irrelevant für die gutachterliche Prüfung? Also zählt der Punkt nicht zu den Voraussetzungen einer Einrede nach §320? Wenn im Sachverhalt kein Anhaltspunkt gegeben ist, dass der

Schuld

ner die Einrede erhoben hat, jedoch er alle Voraussetzungen des Schemas erfüllen würde, prüfe ich das dann in meinem Gutachten trotzdem noch oder ist es überflüssig weil die Einrede sowieso ohne rechtliche Wirkung wäre? danke im voraus 🫶🏼

Saul  Goodman

Saul Goodman

25.11.2025, 11:58:52

@wiflati Soweit ich weiß ist die Erhebung der Einrede nur beim

Zurückbehaltungsrecht

aus § 273 Abs. 1 BGB erforderlich :)

Simon

Simon

1.12.2025, 18:56:54

@[wiflati](272537) hat hier schon recht.

§ 320 BGB

regelt eine rechtshemmende Einrede, die nicht von Amts wegen berücksichtigt wird, sondern vom

Schuld

ner geltend gemacht werden muss. Wie @[Saul Goodman](315674) schon angedeutet hat, entfaltet

§ 320 BGB

aber teilweise schon Wirkung vor seiner Geltendmachung, z.B. gerät der

Schuld

ner bei Vorliegen der Voraussetzungen des

§ 320 BGB

nicht in

Verzug

. Kommt es aber zum Prozess, so muss der

Schuld

ner sich letztendlich trotzdem auf die Einrede berufen. Nur dann entfaltet

§ 320 BGB

seine Wirkung und zwar (hinsichtlich der

Verzug

sfolgen) auch rückwirkend auf den Zeitpunkt, an dem die Einrede entstanden ist. Dass das Schema hier die Erhebung der Einrede nicht aufführt, ist m.E. dem Umstand ge

schuld

et, dass die Frage darauf abzielt, unter welchen Voraussetzungen die Einrede geltend gemacht werden kann. In der Klausur müsste darauf natürlich trotzdem eingehen.

wlv

wlv

7.11.2025, 10:16:33

„Über Einreden muss man reden“ wurde mir beigebracht - gilt dies etwa beim

§ 320 BGB

ausnahmsweise nicht?

Foxxy

Foxxy

7.11.2025, 10:17:39

Ja

, auch bei

§ 320 BGB

gilt: Über Einreden muss man reden. § 320 ist ein (dilatorisches) Leistungsverweigerungsrecht, das nur wirkt, wenn der

Schuld

ner es geltend macht; das Gericht berücksichtigt es nicht von Amts wegen. Folge:

Anspruch

ist bis zur Gegenleistung undurchsetzbar, regelmäßig nur Zug um Zug. Prüfschema

§ 320 BGB

: -

Gegenseitiger Vertrag

-

Leistungspflichten

im Gegenseitigkeitsverhältnis (

Synallagma

) - Fälligkeit des

Anspruch

s auf die Gegenleistung - Eigene Vertragstreue des Einredeführers - Kein Ausschluss der Einrede: vertragliche/gesetzliche Vor

leistungspflicht

(AGB-Grenze § 309 Nr. 2a BGB; z.B. § 699 BGB) oder Treu und Glauben (

§ 242 BGB

) Hinweis: Bei teilbarer Leistung nur anteiliges

Zurückbehaltungsrecht

(§ 320 Abs. 2).

wlv

wlv

7.11.2025, 10:19:57

okay, danke. Aber z.B. für §§ 280 I, II, 286 genügt es schon, wenn die Einrede des

§ 320 BGB

besteht. Ohne dass sie erhoben werden muss. Stellt das nur in diesem Fall dann eine Ausnahme dar? @[Foxxy](180364)

LUKA

Lukas

15.1.2026, 16:34:35

Kann man

320 BGB

auch geltend machen wenn die Leistung nach 275 BGB unmöglich ist aber sich der Gläubiger nicht auf 326 berufen kann wegen

447 BGB

?

Foxxy

Foxxy

15.1.2026, 16:35:55

Kurz: Nein. Wird die Leistung des anderen nach §275 unmöglich und bleibt der Gegenleistungs

anspruch

gleichwohl bestehen (z.B. wegen §447 beim

Versendungskauf

), greift §320 nicht, weil keine noch zu erbringende, fällige Leistung des anderen mehr ge

schuld

et ist; §320 würde sonst §447 unterlaufen. Aber: Du kannst die Zahlung bis zur Herausgabe/Abtretung von Surrogaten nach §285 (z.B. Ansprüche gegen Frachtführer/Versicherer) zurückbehalten; diese Surrogate stehen

synallagma

tisch zur Gegenleistung. Außerdem sind

ersparte Aufwendungen

anzurechnen. Prüfung §320 kurz: -

Gegenseitiger Vertrag

-

Leistungspflichten

im Gegenseitigkeitsverhältnis - Fälligkeit der Gegenleistung - Eigene Vertragstreue/Leistungsbereitschaft - Kein Ausschluss (insbes. vereinbarte/gesetzliche Vor

leistungspflicht

, z.B. §699; AGB-Grenze §309 Nr. 2a; sowie §242)


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