Konkurrenzen
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bindet die F an einem Stuhl in der Küche fest, um sich ungestört der Übertragung des Fußballspiels seiner Lieblingsmannschaft widmen zu können.
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Einordnung des Falls
Konkurrenzen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die F am Stuhl fixiert, übt er Gewalt aus (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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2. T beraubt die F auch "auf andere Weise" ihrer Freiheit (§ 239 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
3. Da sich T wegen Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 Var. 2 StGB) strafbar gemacht hat, tritt die Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB) hinter diese zurück.
Genau, so ist das!
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