Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
Bereicherung des Beschenkten – unproblematischer Fall (Vermehrung der Aktiva)
Bereicherung des Beschenkten – unproblematischer Fall (Vermehrung der Aktiva)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauer B schenkt dem Pferdezüchter P fünf Kilo Äpfel seiner letzten Ernte, womit P seine Pferde füttern möchte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bereicherung des Beschenkten – unproblematischer Fall (Vermehrung der Aktiva)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Zuwendung nach § 516 BGB setzt neben der Entreicherung des Schenkers die Bereicherung des Beschenkten voraus.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. B ist bezüglich der fünf Kilo Äpfel entreichert und P bereichert, sodass eine Zuwendung (§ 516 BGB) vorliegt.
Ja, in der Tat!
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